Sahih Al-Buchari — Hadith #2759
Hadith #2759
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْفَضْلِ أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ أَبِي بِشْرٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ إِنَّ نَاسًا يَزْعُمُونَ أَنَّ هَذِهِ الآيَةَ نُسِخَتْ، وَلاَ وَاللَّهِ مَا نُسِخَتْ، وَلَكِنَّهَا مِمَّا تَهَاوَنَ النَّاسُ، هُمَا وَالِيَانِ وَالٍ يَرِثُ، وَذَاكَ الَّذِي يَرْزُقُ، وَوَالٍ لاَ يَرِثُ، فَذَاكَ الَّذِي يَقُولُ بِالْمَعْرُوفِ، يَقُولُ لاَ أَمْلِكُ لَكَ أَنْ أُعْطِيَكَ.
Manche behaupten, die Anordnung im obigen Vers sei aufgehoben. Bei Allah, sie ist nicht aufgehoben, sondern die Menschen befolgen sie nicht mehr. Es gibt zwei Arten von Verwaltern (die für das Erbe zuständig sind): Der eine ist der Erbe; er soll (von seinem Erbe an die Verwandten, die Waisen und die Bedürftigen usw.) abgeben. Der andere ist der Nichterbe (z. B. der Vormund der Waisen): Er soll freundlich sprechen und (zu den Anwesenden bei der Verteilung) sagen: „Ich kann es euch nicht geben (da das Vermögen den Waisen gehört).“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 55/2759
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 55: Testamente
Themen:
#Mother