Sahih Al-Buchari — Hadith #2763
Hadith #2763
حَدَّثَنَا أَبُو الْيَمَانِ، أَخْبَرَنَا شُعَيْبٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، قَالَ كَانَ عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ يُحَدِّثُ أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها – {وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ} قَالَتْ هِيَ الْيَتِيمَةُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا، فَيَرْغَبُ فِي جَمَالِهَا وَمَالِهَا، وَيُرِيدُ أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِأَدْنَى مِنْ سُنَّةِ نِسَائِهَا، فَنُهُوا عَنْ نِكَاحِهِنَّ، إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ فِي إِكْمَالِ الصَّدَاقِ، وَأُمِرُوا بِنِكَاحِ مَنْ سِوَاهُنَّ مِنَ النِّسَاءِ قَالَتْ عَائِشَةُ ثُمَّ اسْتَفْتَى النَّاسُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَعْدُ فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ {وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِيهِنَّ} قَالَتْ فَبَيَّنَ اللَّهُ فِي هَذِهِ أَنَّ الْيَتِيمَةَ إِذَا كَانَتْ ذَاتَ جَمَالٍ وَمَالٍ رَغِبُوا فِي نِكَاحِهَا، وَلَمْ يُلْحِقُوهَا بِسُنَّتِهَا بِإِكْمَالِ الصَّدَاقِ، فَإِذَا كَانَتْ مَرْغُوبَةً عَنْهَا فِي قِلَّةِ الْمَالِ وَالْجَمَالِ تَرَكُوهَا وَالْتَمَسُوا غَيْرَهَا مِنَ النِّسَاءِ، قَالَ فَكَمَا يَتْرُكُونَهَا حِينَ يَرْغَبُونَ عَنْهَا فَلَيْسَ لَهُمْ أَنْ يَنْكِحُوهَا إِذَا رَغِبُوا فِيهَا إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهَا الأَوْفَى مِنَ الصَّدَاقِ وَيُعْطُوهَا حَقَّهَا.
Urwa bin Az-Zubair berichtete, dass er Aischa nach der Bedeutung des Koranverses fragte: „Und wenn ihr fürchtet, die Waisenmädchen nicht gerecht zu behandeln, dann heiratet andere Frauen eurer Wahl.“ (4.2-3) Aischa erklärte: „Es geht um ein Waisenmädchen, das unter der Vormundschaft ihres Vormunds steht. Dieser ist ihr aufgrund ihrer Schönheit und ihres Reichtums zugetan und möchte sie mit einer Morgengabe verheiraten, die geringer ist als die für Frauen ihres Standes übliche. Daher wurde es den Vormündern verboten, die Waisen zu heiraten, es sei denn, sie zahlten ihnen die volle angemessene Morgengabe. Andernfalls wurde ihnen befohlen, andere Frauen anstelle der Waisen zu heiraten. Später fragten die Menschen den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) danach. Daraufhin offenbarte Allah den folgenden Vers: „Sie bitten dich (o Muhammad!) um Weisung bezüglich der Frauen.“ Sprich: Allah unterweist dich hinsichtlich ihnen… (4:127) In diesem Vers deutet Allah an, dass der Vormund eines schönen und wohlhabenden Waisenmädchens den Wunsch verspüren würde, sie zu heiraten, ohne ihr eine angemessene Morgengabe (Mahr) zu geben, die der ihrer Altersgenossinnen entspräche. Wäre sie jedoch aufgrund mangelnder Schönheit oder ihres Vermögens unattraktiv, würde er sie nicht heiraten, sondern stattdessen eine andere Frau heiraten. Da er sie also nicht heiratete, als er kein Interesse an ihr hatte, hatte er auch kein Recht, sie zu heiraten, als er Interesse an ihr hatte, es sei denn, er behandelte sie gerecht, indem er ihr eine volle Morgengabe gab und all ihre Rechte sicherte.
Erzählt von
al-Zuhri (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 55/2763
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 55: Testamente