Sahih Al-Buchari — Hadith #3178
Hadith #3178
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مُرَّةَ، عَنْ مَسْرُوقٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم
" أَرْبَعُ خِلاَلٍ مَنْ كُنَّ فِيهِ كَانَ مُنَافِقًا خَالِصًا مَنْ إِذَا حَدَّثَ كَذَبَ، وَإِذَا وَعَدَ أَخْلَفَ، وَإِذَا عَاهَدَ غَدَرَ وَإِذَا خَاصَمَ فَجَرَ، وَمَنْ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنْهُنَّ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنَ النِّفَاقِ حَتَّى يَدَعَهَا ".
Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer diese vier Eigenschaften besitzt, ist ein wahrer Heuchler: Wenn er spricht, lügt er; wenn er ein Versprechen gibt, bricht er es; wenn er einen Bund schließt, ist er treulos; und wenn er streitet, verhält er sich auf eine sehr unkluge, böse und beleidigende Weise (ungerecht). Und wer auch nur eine dieser Eigenschaften besitzt, ist ein Heuchler, es sei denn, er gibt sie uns zu.“
Erzählt von
Abdullah Ibin Amr (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 58/3178
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 58: Dschizya und Waffenstillstand