Sahih Al-Buchari — Hadith #3832
Hadith #3832
حَدَّثَنَا مُسْلِمٌ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ كَانُوا يَرَوْنَ أَنَّ الْعُمْرَةَ فِي أَشْهُرِ الْحَجِّ مِنَ الْفُجُورِ فِي الأَرْضِ، وَكَانُوا يُسَمُّونَ الْمُحَرَّمَ صَفَرًا وَيَقُولُونَ إِذَا بَرَا الدَّبَرْ، وَعَفَا الأَثَرْ، حَلَّتِ الْعُمْرَةُ لِمَنِ اعْتَمَرْ. قَالَ فَقَدِمَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَصْحَابُهُ رَابِعَةً مُهِلِّينَ بِالْحَجِّ وَأَمَرَهُمُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَجْعَلُوهَا عُمْرَةً. قَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَىُّ الْحِلِّ قَالَ
" الْحِلُّ كُلُّهُ ".
Früher betrachteten die Menschen die Umra während der Hadsch-Monate als eine Sünde. Sie nannten den Monat Muharram Safar und sagten: „Wenn die Wunden auf dem Rücken der Kamele verheilt und die Fußspuren verschwunden sind (nach der Hadsch), dann ist die Umra für denjenigen, der sie vollziehen möchte, erlaubt.“ Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) und seine Gefährten erreichten Mekka und legten am vierten Dhul-Hijja den Ihram für die Hadsch an. Der Prophet (Friede sei mit ihm) befahl seinen Gefährten, die Umra (anstelle der Hadsch) zu vollziehen. Sie fragten: „O Gesandter Allahs! Wie soll der Ihram abgeschlossen werden?“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Beendet den Ihram vollständig.“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 63/3832
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 63: Vorzüge der Helfer