Sahih Al-Buchari — Hadith #5022

Hadith #5022
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ، حَدَّثَنَا مَالِكُ بْنُ مِغْوَلٍ، حَدَّثَنَا طَلْحَةُ، قَالَ سَأَلْتُ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ أَبِي أَوْفَى أَوْصَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ لاَ‏.‏ فَقُلْتُ كَيْفَ كُتِبَ عَلَى النَّاسِ الْوَصِيَّةُ، أُمِرُوا بِهَا وَلَمْ يُوصِ قَالَ أَوْصَى بِكِتَابِ اللَّهِ‏.‏
Ich fragte Abdullah ibn Abi Aufa: „Hat der Prophet (Friede sei mit ihm) ein Testament verfasst (um seinen Nachfolger zu bestimmen oder Vermögen zu vererben)?“ Er antwortete: „Nein.“ Ich sagte: „Wie kann es dann sein, dass den Menschen vorgeschrieben wird, Testamente zu verfassen, und dass ihnen dies befohlen wird, während der Prophet (Friede sei mit ihm) kein Testament verfasst hat?“ Er sagte: „Er verfasste ein Testament, in dem er das Buch Allahs empfahl.“
Erzählt von
Talha (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 66/5022
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 66: Vorzüge des Korans
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