Sahih Al-Buchari — Hadith #5251

Hadith #5251
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّهُ طَلَّقَ امْرَأَتَهُ وَهْىَ حَائِضٌ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَسَأَلَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا، ثُمَّ لِيُمْسِكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ ثُمَّ تَحِيضَ، ثُمَّ تَطْهُرَ، ثُمَّ إِنْ شَاءَ أَمْسَكَ بَعْدُ وَإِنْ شَاءَ طَلَّقَ قَبْلَ أَنْ يَمَسَّ، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ ‏"‏‏.‏
dass er sich von seiner Frau scheiden ließ, als sie noch zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) menstruierte. Umar ibn al-Khattab fragte den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) danach. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Befiehl ihm (deinem Sohn), sie zurückzunehmen und bei sich zu behalten, bis sie wieder rituell rein ist. Dann soll er warten, bis sie ihre nächste Menstruation bekommt und wieder rituell rein ist. Wenn er sie dann behalten möchte, kann er dies tun, und wenn er sich von ihr scheiden lassen möchte, kann er dies tun, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Dies ist die von Allah für die zu scheidenden Frauen festgelegte Frist.“
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5251
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung
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Themen: #Mother #Marriage

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