Sahih Al-Buchari — Hadith #6663
Hadith #6663
حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ هِشَامٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي أَبِي، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها {لاَ يُؤَاخِذُكُمُ اللَّهُ بِاللَّغْوِ} قَالَ قَالَتْ أُنْزِلَتْ فِي قَوْلِهِ لاَ، وَاللَّهِ بَلَى وَاللَّهِ.
Bezüglich: „Allah wird euch nicht für das zur Rechenschaft ziehen, was in euren Eiden unbeabsichtigt ist…“ (2:225)
Dieser Vers wurde bezüglich solcher Eidformeln wie „Nein, bei Allah!“ und „Ja, bei Allah!“ offenbart.
Sollte er aufgrund von Vergesslichkeit eine Sühne leisten, was gegen seinen Eid verstoßen? Und die Aussage Allahs:
„Und es trifft euch keine Schuld, wenn ihr euch darin irrt.“ (33:5) Und Allah sagte: „(Moses sagte zu Khadir): Zieht mich nicht für das zur Rechenschaft, was ich vergessen habe.“ (18:73)
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 83/6663
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 83: Eide und Gelübde