Sahih Al-Buchari — Hadith #6949

Hadith #6949
وَقَالَ اللَّيْثُ حَدَّثَنِي نَافِعٌ، أَنَّ صَفِيَّةَ ابْنَةَ أَبِي عُبَيْدٍ، أَخْبَرَتْهُ أَنَّ عَبْدًا مِنْ رَقِيقِ الإِمَارَةِ وَقَعَ عَلَى وَلِيدَةٍ مِنَ الْخُمُسِ، فَاسْتَكْرَهَهَا حَتَّى افْتَضَّهَا، فَجَلَدَهُ عُمَرُ الْحَدَّ وَنَفَاهُ، وَلَمْ يَجْلِدِ الْوَلِيدَةَ مِنْ أَجْلِ أَنَّهُ اسْتَكْرَهَهَا‏.‏ قَالَ الزُّهْرِيُّ فِي الأَمَةِ الْبِكْرِ، يَفْتَرِعُهَا الْحُرُّ، يُقِيمُ ذَلِكَ الْحَكَمُ مِنَ الأَمَةِ الْعَذْرَاءِ بِقَدْرِ قِيمَتِهَا، وَيُجْلَدُ، وَلَيْسَ فِي الأَمَةِ الثَّيِّبِ فِي قَضَاءِ الأَئِمَّةِ غُرْمٌ، وَلَكِنْ عَلَيْهِ الْحَدُّ‏.‏
Und Safiyya bint 'Ubaid sagte: „Ein staatlicher Sklave versuchte, eine Sklavin aus dem Khumus der Kriegsbeute zu verführen, bis er sie mit Gewalt gegen ihren Willen entjungferte. Deshalb peitschte 'Umar ihn gemäß dem Gesetz und verbannte ihn, aber er peitschte die Sklavin nicht aus, weil der Sklave mit Gewalt und gegen ihren Willen illegalen Geschlechtsverkehr begangen hatte.“ Az-Zuhri sagte über eine jungfräuliche Sklavin, die von einem freien Mann vergewaltigt wurde: Der Richter muss den Ehebrecher mit einer Geldstrafe bestrafen, die dem Preis der Sklavin entspricht, und der Ehebrecher muss ausgepeitscht werden (gemäß dem islamischen Gesetz); aber wenn die Sklavin eine Matrone ist, dann wird der Ehebrecher nach dem Urteil des Imams nicht mit einer Geldstrafe belegt, sondern muss die gesetzliche Strafe erhalten (gemäß dem islamischen Gesetz).
Erzählt von
And Safiyya bint 'Ubaid said
Quelle
Sahih Al-Buchari # 89/6949
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 89: Zwang
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Themen: #Mother #Marriage

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