Sahih Al-Buchari — Hadith #6943
Hadith #6943
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا قَيْسٌ، عَنْ خَبَّابِ بْنِ الأَرَتِّ، قَالَ شَكَوْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَهْوَ مُتَوَسِّدٌ بُرْدَةً لَهُ فِي ظِلِّ الْكَعْبَةِ فَقُلْنَا أَلاَ تَسْتَنْصِرُ لَنَا أَلاَ تَدْعُو لَنَا. فَقَالَ
" قَدْ كَانَ مَنْ قَبْلَكُمْ يُؤْخَذُ الرَّجُلُ فَيُحْفَرُ لَهُ فِي الأَرْضِ فَيُجْعَلُ فِيهَا، فَيُجَاءُ بِالْمِنْشَارِ فَيُوضَعُ عَلَى رَأْسِهِ فَيُجْعَلُ نِصْفَيْنِ، وَيُمَشَّطُ بِأَمْشَاطِ الْحَدِيدِ مَا دُونَ لَحْمِهِ وَعَظْمِهِ، فَمَا يَصُدُّهُ ذَلِكَ عَنْ دِينِهِ، وَاللَّهِ لَيَتِمَّنَّ هَذَا الأَمْرُ، حَتَّى يَسِيرَ الرَّاكِبُ مِنْ صَنْعَاءَ إِلَى حَضْرَمَوْتَ لاَ يَخَافُ إِلاَّ اللَّهَ وَالذِّئْبَ عَلَى غَنَمِهِ، وَلَكِنَّكُمْ تَسْتَعْجِلُونَ ".
Wir beschwerten uns beim Gesandten Allahs (ﷺ) (über unseren Zustand), während er an seinem Lakenumhang lehnte
Schatten der Ka`ba. Wir sagten: „Willst du Allah bitten, uns zu helfen? Willst du Allah für uns anrufen?“ Er sagte:
„Unter denen, die vor euch waren, wurde ein (Gläubiger) gefangen genommen und eine Grube für ihn gegraben.“
und dann wurde er hineingelegt. Dann wurde eine Säge gebracht und auf seinen Kopf gesetzt
in zwei Hälften geteilt. Sein Fleisch könnte mit eisernen Kämmen gekämmt und von seinen Knochen entfernt werden, doch alles
das veranlasste ihn nicht, von seiner Religion abzuweichen. Bei Allah! Diese Religion (Islam) wird vollendet
(und Triumph), bis ein Reiter (Reisender) aus Angst von San`a' (der Hauptstadt des Jemen) nach Hadramout geht
Niemand außer Allah und dem Wolf, damit er seine Schafe nicht beunruhige, aber ihr seid ungeduldig. (Siehe Hadith
Nr. 191, Bd. 5)
Erzählt von
Khabbab bin al-Art (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 89/6943
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 89: Zwang