Sahih Al-Buchari — Hadith #1564
Hadith #1564
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ كَانُوا يَرَوْنَ أَنَّ الْعُمْرَةَ فِي أَشْهُرِ الْحَجِّ مِنْ أَفْجَرِ الْفُجُورِ فِي الأَرْضِ، وَيَجْعَلُونَ الْمُحَرَّمَ صَفَرًا وَيَقُولُونَ إِذَا بَرَأَ الدَّبَرْ، وَعَفَا الأَثَرْ، وَانْسَلَخَ صَفَرْ، حَلَّتِ الْعُمْرَةُ لِمَنِ اعْتَمَرْ. قَدِمَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم وَأَصْحَابُهُ صَبِيحَةَ رَابِعَةٍ مُهِلِّينَ بِالْحَجِّ، فَأَمَرَهُمْ أَنْ يَجْعَلُوهَا عُمْرَةً فَتَعَاظَمَ ذَلِكَ عِنْدَهُمْ فَقَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ أَىُّ الْحِلِّ قَالَ
" حِلٌّ كُلُّهُ ".
Die Menschen (der vorislamischen Zeit) glaubten, dass die Durchführung der Umra während der Hadsch-Monate eine der größten Sünden auf Erden sei. Sie betrachteten den Monat Safar als verbotenen (d. h. heiligen) Monat und sagten: „Wenn die Wunden auf dem Rücken der Kamele (nach ihrer Rückkehr von der Hadsch) verheilt sind und die Spuren dieser Wunden verschwunden sind und der Monat Safar vorüber ist, dann ist die Umra für denjenigen erlaubt, der sie durchführen möchte.“ Am Morgen des 4. Dhul-Hijja erreichten der Prophet (ﷺ) und seine Gefährten Mekka und legten den Ihram für den Hadsch an. Er befahl seinen Gefährten, ihre Absicht, den Ihram anzulegen, nur für die Umra (anstatt für den Hadsch) zu formulieren. Sie hielten seinen Befehl für etwas Großartiges, waren verwirrt und fragten: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Welche Art der Vollendung des Ihram ist erlaubt?“ Der Prophet (ﷺ) antwortete: „Vollständigt den Ihram vollständig wie ein Nicht-Muhrim (euch ist alles erlaubt).“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 25/1564
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 25: Pilgerfahrt