Sahih Al-Buchari — Hadith #3047

Hadith #3047
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ يُونُسَ، حَدَّثَنَا زُهَيْرٌ، حَدَّثَنَا مُطَرِّفٌ، أَنَّ عَامِرًا، حَدَّثَهُمْ عَنْ أَبِي جُحَيْفَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قُلْتُ لِعَلِيٍّ ـ رضى الله عنه هَلْ عِنْدَكُمْ شَىْءٌ مِنَ الْوَحْىِ إِلاَّ مَا فِي كِتَابِ اللَّهِ قَالَ وَالَّذِي فَلَقَ الْحَبَّةَ وَبَرَأَ النَّسَمَةَ مَا أَعْلَمُهُ إِلاَّ فَهْمًا يُعْطِيهِ اللَّهُ رَجُلاً فِي الْقُرْآنِ، وَمَا فِي هَذِهِ الصَّحِيفَةِ‏.‏ قُلْتُ وَمَا فِي الصَّحِيفَةِ قَالَ الْعَقْلُ وَفَكَاكُ الأَسِيرِ، وَأَنْ لاَ يُقْتَلَ مُسْلِمٌ بِكَافِرٍ‏.‏
Ich fragte Ali: „Besitzt du neben dem, was in Allahs Buch steht, noch Wissen über göttliche Offenbarung?“ Ali antwortete: „Nein, bei Dem, Der das Korn spaltet und die Seele erschafft. Ich glaube nicht, dass wir solches Wissen besitzen, aber wir haben die Fähigkeit zu verstehen, mit der Allah einen Menschen ausstatten kann, damit er den Koran versteht, und wir haben auch das, was in diesem Papier steht.“ Ich fragte: „Was steht in diesem Papier?“ Er antwortete: „(Die Bestimmungen über) Blutgeld, die Freilassung von Gefangenen und das Urteil, dass kein Muslim für die Tötung eines Ungläubigen getötet werden darf.“
Erzählt von
Abu Juhaifa (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 56/3047
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 56: Dschihad
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