Sahih Al-Buchari — Hadith #368

Hadith #368
حَدَّثَنَا قَبِيصَةُ بْنُ عُقْبَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعَتَيْنِ عَنِ اللِّمَاسِ وَالنِّبَاذِ، وَأَنْ يَشْتَمِلَ الصَّمَّاءَ، وَأَنْ يَحْتَبِيَ الرَّجُلُ فِي ثَوْبٍ وَاحِدٍ‏.‏
Der Prophet (ﷺ) verbot zwei Arten von Verkäufen: Al-Limais und An-Nibadh. (Erstere ist eine Verkaufsart, bei der der Kaufvertrag abgeschlossen ist, wenn der Käufer eine Sache berührt, ohne sie vorher zu sehen oder zu prüfen; letztere ist eine Verkaufsart, bei der der Kaufvertrag abgeschlossen ist, wenn der Verkäufer die Sache dem Käufer zuwirft, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, sie zu sehen, zu berühren oder zu prüfen.) Außerdem verbot der Prophet (ﷺ) Ishtimal-As-Samma' und Al-Ihtiba' in einem einzigen Kleidungsstück.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 8/368
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 8: Gebet
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother

Verwandte Hadithe