Sahih Al-Buchari — Hadith #3914
Hadith #3914
وَحَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنِ الأَعْمَشِ، قَالَ سَمِعْتُ شَقِيقَ بْنَ سَلَمَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا خَبَّابٌ، قَالَ هَاجَرْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَبْتَغِي وَجْهَ اللَّهِ، وَوَجَبَ أَجْرُنَا عَلَى اللَّهِ، فَمِنَّا مَنْ مَضَى لَمْ يَأْكُلْ مِنْ أَجْرِهِ شَيْئًا، مِنْهُمْ مُصْعَبُ بْنُ عُمَيْرٍ، قُتِلَ يَوْمَ أُحُدٍ فَلَمْ نَجِدْ شَيْئًا نُكَفِّنُهُ فِيهِ، إِلاَّ نَمِرَةً كُنَّا إِذَا غَطَّيْنَا بِهَا رَأْسَهُ خَرَجَتْ رِجْلاَهُ، فَإِذَا غَطَّيْنَا رِجْلَيْهِ خَرَجَ رَأْسُهُ، فَأَمَرَنَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ نُغْطِيَ رَأْسَهُ بِهَا، وَنَجْعَلَ عَلَى رِجْلَيْهِ مِنْ إِذْخِرٍ، وَمِنَّا مَنْ أَيْنَعَتْ لَهُ ثَمَرَتُهُ فَهْوَ يَهْدِبُهَا.
Wir wanderten mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) aus, um Allahs Wohlgefallen zu erlangen, sodass unser Lohn bei Allah gewiss und berechtigt war. Einige von uns starben, ohne etwas von ihrem Lohn in dieser Welt zu erhalten. Einer von ihnen war Mus'ab ibn Umar, der am Tag der Schlacht von Uhud den Märtyrertod erlitt. Wir fanden nichts, um seinen Leichnam zu bedecken, außer einem gestreiften Mantel. Als wir seinen Kopf damit bedeckten, blieben seine Füße unbedeckt, und als wir seine Füße damit bedeckten, blieb sein Kopf unbedeckt. So befahl uns der Gesandte Allahs, seinen Kopf damit zu bedecken und etwas Idhkhir (eine Grasart) über seine Füße zu legen. Und es gibt einige unter uns, deren Früchte reif sind und die sie ernten (d. h. sie haben ihren Lohn in dieser Welt erhalten).
Erzählt von
Khabbab bin Al-Aratt (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 63/3914
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 63: Vorzüge der Helfer
Themen:
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