Sahih Al-Buchari — Hadith #6047
Hadith #6047
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ عُمَرَ، حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْمُبَارَكِ، عَنْ يَحْيَى بْنِ أَبِي كَثِيرٍ، عَنْ أَبِي قِلاَبَةَ، أَنَّ ثَابِتَ بْنَ الضَّحَّاكِ، وَكَانَ، مِنْ أَصْحَابِ الشَّجَرَةِ حَدَّثَهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ
" مَنْ حَلَفَ عَلَى مِلَّةٍ غَيْرِ الإِسْلاَمِ فَهْوَ كَمَا قَالَ، وَلَيْسَ عَلَى ابْنِ آدَمَ نَذْرٌ فِيمَا لاَ يَمْلِكُ، وَمَنْ قَتَلَ نَفْسَهُ بِشَىْءٍ فِي الدُّنْيَا عُذِّبَ بِهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، وَمَنْ لَعَنَ مُؤْمِنًا فَهْوَ كَقَتْلِهِ، وَمَنْ قَذَفَ مُؤْمِنًا بِكُفْرٍ فَهْوَ كَقَتْلِهِ ".
(Einer der Gefährten, die dem Propheten (ﷺ) unter dem Baum den Treueeid leisteten.)
(Al-Hudaibiya) Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer bei einer anderen Religion als dem Islam schwört (d. h., wenn jemand schwört, er sei Nichtmuslim, z. B. Jude oder Christ usw.), lügt, so ist er tatsächlich lügend, wenn sein Eid falsch ist. Niemand ist verpflichtet, ein Gelübde über etwas zu erfüllen, das er nicht besitzt. Und wer mit irgendetwas in dieser Welt Selbstmord begeht, wird am Tag der Auferstehung mit eben diesem Gegenstand gequält werden. Und wer einen Gläubigen verflucht, dessen Sünde ist, als hätte er ihn ermordet. Und wer einen Gläubigen des Kufr (Unglaubens) beschuldigt, dem ist es, als hätte er ihn getötet.“
Erzählt von
Thabit bin al-Dahhak (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 78/6047
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 78: Gute Manieren
Themen:
#Mother