Sahih Al-Buchari — Hadith #6676

Hadith #6676
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينِ صَبْرٍ، يَقْتَطِعُ بِهَا مَالَ امْرِئٍ مُسْلِمٍ، لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ‏"‏‏.‏ فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ ‏{‏إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً‏}‏ إِلَى آخِرِ الآيَةِ‏.‏ فَدَخَلَ الأَشْعَثُ بْنُ قَيْسٍ فَقَالَ مَا حَدَّثَكُمْ أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ، فَقَالُوا كَذَا وَكَذَا‏.‏ قَالَ فِيَّ أُنْزِلَتْ، كَانَتْ لِي بِئْرٌ فِي أَرْضِ ابْنِ عَمٍّ لِي فَأَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ ‏"‏ بَيِّنَتُكَ أَوْ يَمِينُهُ ‏"‏‏.‏ قُلْتُ إِذًا يَحْلِفُ عَلَيْهَا يَا رَسُولَ اللَّهِ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينِ صَبْرٍ، وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ، يَقْتَطِعُ بِهَا مَالَ امْرِئٍ مُسْلِمٍ، لَقِيَ اللَّهَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ‏"‏‏.‏
Abdullah berichtete: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn jemand (vom Herrscher oder Richter) aufgefordert wird, einen Eid zu leisten, und er einen Meineid leistet, um sich das Eigentum eines Muslims anzueignen, dann wird er Allahs Zorn auf sich ziehen, wenn er Ihm begegnet.“ Und Allah offenbarte zur Bestätigung: „Wahrlich, diejenigen, die sich einen geringen Gewinn auf Kosten von Allahs Bündnissen und ihren eigenen Eiden erkaufen.“ (3:77) (Der Unterüberlieferer fügte hinzu:) Al-Ash'ath bin Qais trat ein und fragte: „Was hat Abu 'Abdur-Rahman dir überliefert?“ Sie sagten: „So und so“, sagte Al-Ash'ath. „Dieser Vers wurde mir offenbart. Ich hatte einen Brunnen auf dem Land meines Cousins (und wir hatten einen Streit darüber). Ich meldete ihn dem Gesandten Allahs, der zu mir sagte: ‚Du solltest Beweise (d. h. Zeuge) liefern, sonst wird der Eid deines Gegners deinen Anspruch ungültig machen.‘ Ich sagte: ‚Dann wird er (mein Gegner) den Eid leisten, o Gesandter Allahs (ﷺ).‘“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer auch immer (vom Herrscher oder Richter) aufgefordert wird, einen Eid zu leisten, und einen Meineid leistet, um das Eigentum eines Muslims an sich zu reißen, der wird Allahs Zorn auf sich ziehen, wenn er Ihm am Tag der Auferstehung begegnet.“
Erzählt von
Abdullah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 83/6676
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 83: Eide und Gelübde
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Themen: #Mother

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