Sahih Al-Buchari — Hadith #6959
Hadith #6959
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُتْبَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّهُ قَالَ اسْتَفْتَى سَعْدُ بْنُ عُبَادَةَ الأَنْصَارِيُّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي نَذْرٍ كَانَ عَلَى أُمِّهِ، تُوُفِّيَتْ قَبْلَ أَنْ تَقْضِيَهُ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم
" اقْضِهِ عَنْهَا ". وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِذَا بَلَغَتِ الإِبِلُ عِشْرِينَ، فَفِيهَا أَرْبَعُ شِيَاهٍ، فَإِنْ وَهَبَهَا قَبْلَ الْحَوْلِ أَوْ بَاعَهَا، فِرَارًا وَاحْتِيَالاً لإِسْقَاطِ الزَّكَاةِ، فَلاَ شَىْءَ عَلَيْهِ، وَكَذَلِكَ إِنْ أَتْلَفَهَا فَمَاتَ، فَلاَ شَىْءَ فِي مَالِهِ.
Qutayba bin Saeed sagte uns, Laith erzählte uns, auf die Autorität von Ibn Shihab, auf die Autorität von Ubayd Allah bin Abdullah bin Utbah, auf die Autorität von Ibn Abbas, dass Er sagte: „Saad bin Ubadah Al-Ansari befragte den Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, bezüglich eines Gelübdes, das er seiner Mutter abgelegt hatte.“ Sie starb, bevor sie es erfüllen konnte, und der Gesandte Gottes sagte: Gott, Gottes Gebete und Friede seien mit ihm, „vergelte es ihm in ihrem Namen.“ Einige Leute sagten: „Wenn die Kamele zwanzig Jahre alt werden, dann sind darin vier Schafe. Wenn er sie also verschenkt, bevor er ein Jahr alt ist, oder sie verkauft, auf der Flucht oder in betrügerischer Absicht, um die Zakat zu unterlassen, dann schuldet er nichts. Ebenso ist, wenn er es zerstört und stirbt, nichts in seinem Vermögen.“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 90/6959
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 90: Listen