Sahih Al-Buchari — Hadith #1853
Hadith #1853
حَدَّثَنَا أَبُو عَاصِمٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ الْفَضْلِ بْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهم ـ أَنَّ امْرَأَةً، ح.
Eine Frau vom Stamm der Khath'am kam im Jahr (des Hadsch-al-Wada' des Propheten ﷺ) und sagte:
„O Gesandter Allahs ﷺ! Mein Vater ist zur Pilgerfahrt (Hajj) verpflichtet, aber er ist sehr alt und kann nicht richtig auf seinem Reittier sitzen. Gilt die Pflicht als erfüllt, wenn ich die Pilgerfahrt für ihn vollziehe?“ Der Prophet ﷺ bejahte dies.
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 28/1853
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 28: Strafe für die Jagd
Themen:
#Hajj