Sahih Al-Buchari — Hadith #1891
Hadith #1891
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ جَعْفَرٍ، عَنْ أَبِي سُهَيْلٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ طَلْحَةَ بْنِ عُبَيْدِ اللَّهِ، أَنَّ أَعْرَابِيًّا، جَاءَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ثَائِرَ الرَّأْسِ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ أَخْبِرْنِي مَاذَا فَرَضَ اللَّهُ عَلَىَّ مِنَ الصَّلاَةِ فَقَالَ " الصَّلَوَاتِ الْخَمْسَ، إِلاَّ أَنْ تَطَّوَّعَ شَيْئًا ". فَقَالَ أَخْبِرْنِي مَا فَرَضَ اللَّهُ عَلَىَّ مِنَ الصِّيَامِ فَقَالَ " شَهْرَ رَمَضَانَ، إِلاَّ أَنْ تَطَّوَّعَ شَيْئًا ". فَقَالَ أَخْبِرْنِي بِمَا فَرَضَ اللَّهُ عَلَىَّ مِنَ الزَّكَاةِ فَقَالَ فَأَخْبَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم شَرَائِعَ الإِسْلاَمِ. قَالَ وَالَّذِي أَكْرَمَكَ لاَ أَتَطَوَّعُ شَيْئًا، وَلاَ أَنْقُصُ مِمَّا فَرَضَ اللَّهُ عَلَىَّ شَيْئًا. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " أَفْلَحَ إِنْ صَدَقَ، أَوْ دَخَلَ الْجَنَّةَ إِنْ صَدَقَ ".
Ein Beduine mit ungepflegtem Haar kam zum Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) und fragte: „O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm)! Sag mir, was Allah mir in Bezug auf die Gebete auferlegt hat.“ Er antwortete: „Du musst die fünf Pflichtgebete am Tag und in der Nacht (24 Stunden) vollständig verrichten, es sei denn, du möchtest zusätzliche Gebete (Nawafil) verrichten.“ Der Beduine fragte weiter: „Sag mir, was Allah mir in Bezug auf das Fasten auferlegt hat.“ Er antwortete: „Du musst während des gesamten Monats Ramadan fasten, es sei denn, du möchtest zusätzlich zusätzliche Gebete (Nawafil) verrichten.“ Der Beduine fragte weiter: „Sag mir, wie viel Zakat Allah mir auferlegt hat.“ So unterrichtete ihn der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) über alle Regeln (d. h. die Grundlagen) des Islam. Der Beduine sagte daraufhin: „Bei Dem, Der dich geehrt hat, ich werde weder freiwillige Gebete verrichten noch das verringern, was Allah mir auferlegt hat.“ Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn er die Wahrheit sagt, wird er Erfolg haben (oder ihm wird das Paradies gewährt werden).“
Erzählt von
Talha bin Ubaidullah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 30/1891
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 30: Fasten