Sahih Al-Buchari — Hadith #2670
Hadith #2670
حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، قَالَ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ، ثُمَّ أَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ {إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ} إِلَى {عَذَابٌ أَلِيمٌ}. ثُمَّ إِنَّ الأَشْعَثَ بْنَ قَيْسٍ خَرَجَ إِلَيْنَا فَقَالَ مَا يُحَدِّثُكُمْ أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ فَحَدَّثْنَاهُ بِمَا، قَالَ، فَقَالَ صَدَقَ لَفِيَّ أُنْزِلَتْ، كَانَ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ خُصُومَةٌ فِي شَىْءٍ، فَاخْتَصَمْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ " شَاهِدَاكَ أَوْ يَمِينُهُ ". فَقُلْتُ لَهُ إِنَّهُ إِذًا يَحْلِفُ وَلاَ يُبَالِي. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم " مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ". فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ، ثُمَّ اقْتَرَأَ هَذِهِ الآيَةَ.
Abdullah (ibn Mas'ud) sagte: „Wer einen (falschen) Eid schwört, um sich (unrechtmäßig) etwas anzueignen, auf den wird Allah zornig sein, wenn er Ihm begegnet.“ Allah bestätigte dies durch Seine göttliche Offenbarung: „Wahrlich, diejenigen, die sich einen geringen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihren Eiden erkaufen …“
„Sie werden eine schmerzhafte Strafe erhalten.“ (3.77) Al-Ash'ath bin Qais kam zu uns und fragte: „Was sagt euch Abu ʿAbdur-Rahman (d. h. ʿAbdullah)?“
„Wir erzählten ihm, was er uns berichtete. Er sagte: ‚Er sagte die Wahrheit; dieser göttliche Vers wurde mir offenbart. Es gab einen Streit zwischen mir und einem anderen Mann über etwas, und der Fall wurde dem Gesandten Allahs (ﷺ) vorgelegt, der sagte: „Bringt eure zwei Zeugen her, sonst muss der Angeklagte einen Eid schwören.“ Ich sagte: „Der Angeklagte wird gewiss einen (falschen) Eid schwören, ohne sich um irgendetwas zu kümmern.“‘
Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wer einen falschen Eid schwört, um sich fremdes Eigentum anzueignen, auf den wird Allah zornig sein, wenn er Ihm begegnet.“ Dann offenbarte Allah seine Bestätigung. Al-Ashath rezitierte daraufhin den obigen göttlichen Vers. (3.77)
Erzählt von
Abu Wa'il (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 52/2670
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 52: Zeugen