Sahih Al-Buchari — Hadith #2669
Hadith #2669
حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، قَالَ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ، ثُمَّ أَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ {إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ} إِلَى {عَذَابٌ أَلِيمٌ}. ثُمَّ إِنَّ الأَشْعَثَ بْنَ قَيْسٍ خَرَجَ إِلَيْنَا فَقَالَ مَا يُحَدِّثُكُمْ أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ فَحَدَّثْنَاهُ بِمَا، قَالَ، فَقَالَ صَدَقَ لَفِيَّ أُنْزِلَتْ، كَانَ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ خُصُومَةٌ فِي شَىْءٍ، فَاخْتَصَمْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ " شَاهِدَاكَ أَوْ يَمِينُهُ ". فَقُلْتُ لَهُ إِنَّهُ إِذًا يَحْلِفُ وَلاَ يُبَالِي. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم " مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ". فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ، ثُمَّ اقْتَرَأَ هَذِهِ الآيَةَ.
Abu Wail berichtete: ʿAbdullah (ibn Masʿud) sagte: „Wer einen (falschen) Eid schwört, um sich (unrechtmäßig) etwas anzueignen, auf den wird Allah zornig sein, wenn er Ihm begegnet. Allah bestätigte dies durch Seine göttliche Offenbarung: ‚Wahrlich! Diejenigen, die sich einen geringen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihrer Eide erkaufen … werden eine schmerzhafte Strafe erleiden.‘“ (3.77) Al-Aschʿath ibn Qais kam zu uns und fragte: „Was sagt euch Abu ʿAbdur-Rahman (d. h. ʿAbdullah)?“ Wir erzählten ihm, was er uns berichtete. Er sagte: „Er sagte die Wahrheit; dieser göttliche Vers wurde in Bezug auf mich offenbart. Es gab einen Streit zwischen mir und einem anderen Mann über etwas, und der Fall wurde dem Gesandten Allahs (ﷺ) vorgelegt, der sagte: ‚Bring deine zwei Zeugen her, oder der Angeklagte soll einen Eid leisten.‘“ Ich sagte: „Der Angeklagte wird gewiss einen Meineid leisten, ohne sich um irgendetwas zu kümmern.“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer einen Meineid leistet, um sich fremdes Eigentum anzueignen, auf den wird Allah zornig sein, wenn er Ihm begegnet.“ Daraufhin offenbarte Allah die Bestätigung. Al-Ashath rezitierte anschließend den obigen göttlichen Vers.
Erzählt von
Abu Wa'il (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 52/2669
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 52: Zeugen