Sahih Al-Buchari — Hadith #3006

Hadith #3006
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ أَبِي مَعْبَدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّهُ سَمِعَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ ‏"‏ لاَ يَخْلُوَنَّ رَجُلٌ بِامْرَأَةٍ، وَلاَ تُسَافِرَنَّ امْرَأَةٌ إِلاَّ وَمَعَهَا مَحْرَمٌ ‏"‏‏.‏ فَقَامَ رَجُلٌ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ، اكْتُتِبْتُ فِي غَزْوَةِ كَذَا وَكَذَا، وَخَرَجَتِ امْرَأَتِي حَاجَّةً‏.‏ قَالَ ‏"‏ اذْهَبْ فَحُجَّ مَعَ امْرَأَتِكَ ‏"‏‏.‏
Er hörte den Propheten (Friede sei mit ihm) sagen: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, mit einer Frau allein zu sein, und keine Frau sollte reisen, außer mit einem Muhram (d. h. ihrem Ehemann oder einer Person, die sie unter keinen Umständen heiraten darf; z. B. ihrem Vater, Bruder usw.).“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm)! Ich habe mich für die Ghazwa XY gemeldet, und meine Frau ist auf dem Weg zur Hadsch.“ Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Geh und vollziehe die Hadsch mit deiner Frau.“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 56/3006
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 56: Dschihad
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