Sahih Al-Buchari — Hadith #3189
Hadith #3189
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنْ طَاوُسٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَوْمَ فَتْحِ مَكَّةَ " لاَ هِجْرَةَ وَلَكِنْ جِهَادٌ وَنِيَّةٌ، وَإِذَا اسْتُنْفِرْتُمْ فَانْفِرُوا ". وَقَالَ يَوْمَ فَتْحِ مَكَّةَ " إِنَّ هَذَا الْبَلَدَ حَرَّمَهُ اللَّهُ يَوْمَ خَلَقَ السَّمَوَاتِ وَالأَرْضَ، فَهْوَ حَرَامٌ بِحُرْمَةِ اللَّهِ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ، وَإِنَّهُ لَمْ يَحِلَّ الْقِتَالُ فِيهِ لأَحَدٍ قَبْلِي، وَلَمْ يَحِلَّ لِي إِلاَّ سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ، فَهْوَ حَرَامٌ بِحُرْمَةِ اللَّهِ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ، لاَ يُعْضَدُ شَوْكُهُ، وَلاَ يُنَفَّرُ صَيْدُهُ، وَلاَ يَلْتَقِطُ لُقَطَتَهُ إِلاَّ مَنْ عَرَّفَهَا، وَلاَ يُخْتَلَى خَلاَهُ ". فَقَالَ الْعَبَّاسُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِلاَّ الإِذْخِرَ، فَإِنَّهُ لِقَيْنِهِمْ وَلِبُيُوتِهِمْ. قَالَ " إِلاَّ الإِذْخِرَ ".
Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte am Tag der Eroberung Mekkas: „Es gibt jetzt keine Auswanderung, aber es gibt den Dschihad (d. h. den heiligen Kampf) und gute Absichten. Und wenn ihr zum Dschihad aufgerufen werdet, sollt ihr unverzüglich herauskommen.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte ebenfalls am Tag der Eroberung Mekkas: „Allah hat diese Stadt seit dem Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschuf, zu einem Heiligtum gemacht. Daher ist sie durch Allahs Gebot bis zum Tag der Auferstehung ein Heiligtum. Vor mir war es niemandem erlaubt, dort zu kämpfen, und mir wurde es nur für eine Stunde am Tag erlaubt. Daher ist sie (d. h. Mekka) durch Allahs Gebot bis zum Tag der Auferstehung ein Heiligtum. Ihre dornigen Büsche sollen nicht geschnitten, ihr Wild nicht gejagt und ihr gefallenes Eigentum (d. h. Luqata) nicht begraben werden.“ Es darf nur von jemandem gepflückt werden, der dies öffentlich bekannt gibt; und sein Gras darf nicht ausgerissen werden.“ Daraufhin sagte Al-Abbas: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ausgenommen ist das Idhkhir,
weil es von den Goldschmieden und von den Leuten für ihre Häuser verwendet wird.“ Daraufhin sagte der Prophet (ﷺ):
„Ausgenommen ist das Idhkhir.“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 58/3189
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 58: Dschizya und Waffenstillstand