Sahih Al-Buchari — Hadith #5064
Hadith #5064
حَدَّثَنَا عَلِيٌّ، سَمِعَ حَسَّانَ بْنَ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ يُونُسَ بْنِ يَزِيدَ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، قَالَ أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ، أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ عَنْ قَوْلِهِ تَعَالَى {وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلاَثَ وَرُبَاعَ فَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تَعْدِلُوا فَوَاحِدَةً أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ ذَلِكَ أَدْنَى أَنْ لاَ تَعُولُوا}. قَالَتْ يَا ابْنَ أُخْتِي، الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا، فَيَرْغَبُ فِي مَالِهَا وَجَمَالِهَا، يُرِيدُ أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِأَدْنَى مِنْ سُنَّةِ صَدَاقِهَا، فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوهُنَّ إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ فَيُكْمِلُوا الصَّدَاقَ، وَأُمِرُوا بِنِكَاحِ مَنْ سِوَاهُنَّ مِنَ النِّسَاءِ.
Er fragte Aischa nach der Aussage Allahs: „Wenn du fürchtest, den Waisenmädchen gegenüber nicht gerecht handeln zu können, dann heirate (andere) Frauen deiner Wahl, zwei, drei oder vier; aber wenn du fürchtest, dass du ihnen gegenüber nicht gerecht handeln kannst, dann nur eine oder (die Gefangenen), die deine rechte Hand besitzt. Das wird dich eher davor bewahren, Unrecht zu tun.“ (4:3) Aischa sagte: „O mein Neffe! (Dieser Vers wurde im Zusammenhang mit) einem Waisenmädchen offenbart, das unter der Vormundschaft ihres Vormunds steht, der von ihrem Reichtum und ihrer Schönheit angetan ist und beabsichtigt, sie mit einer Morgengabe zu verheiraten, die geringer ist als das, was andere Frauen ihres Standes verdienen. Daher ist es ihnen (solchen Vormündern) verboten, sie zu verheiraten, es sei denn, sie handeln gerecht und geben ihnen ihre volle Morgengabe, und ihnen wird befohlen, andere Frauen anstelle von ihnen zu heiraten.“
Erzählt von
Urwa (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 67/5064
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 67: Ehe
Themen:
#Mother