Sahih Al-Buchari — Hadith #5286
Hadith #5286
حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ مُوسَى، أَخْبَرَنَا هِشَامٌ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، وَقَالَ، عَطَاءٌ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، كَانَ الْمُشْرِكُونَ عَلَى مَنْزِلَتَيْنِ مِنَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَالْمُؤْمِنِينَ، كَانُوا مُشْرِكِي أَهْلِ حَرْبٍ يُقَاتِلُهُمْ وَيُقَاتِلُونَهُ، وَمُشْرِكِي أَهْلِ عَهْدٍ لاَ يُقَاتِلُهُمْ وَلاَ يُقَاتِلُونَهُ، وَكَانَ إِذَا هَاجَرَتِ امْرَأَةٌ مِنْ أَهْلِ الْحَرْبِ لَمْ تُخْطَبْ حَتَّى تَحِيضَ وَتَطْهُرَ، فَإِذَا طَهُرَتْ حَلَّ لَهَا النِّكَاحُ، فَإِنْ هَاجَرَ زَوْجُهَا قَبْلَ أَنْ تَنْكِحَ رُدَّتْ إِلَيْهِ، وَإِنْ هَاجَرَ عَبْدٌ مِنْهُمْ أَوْ أَمَةٌ فَهُمَا حُرَّانِ وَلَهُمَا مَا لِلْمُهَاجِرِينَ. ثُمَّ ذَكَرَ مِنْ أَهْلِ الْعَهْدِ مِثْلَ حَدِيثِ مُجَاهِدٍ وَإِنْ هَاجَرَ عَبْدٌ أَوْ أَمَةٌ لِلْمُشْرِكِينَ أَهْلِ الْعَهْدِ لَمْ يُرَدُّوا، وَرُدَّتْ أَثْمَانُهُمْ.
Die Heiden ließen sich hinsichtlich ihres Verhältnisses zum Propheten und den Gläubigen in zwei Gruppen einteilen. Einige von ihnen waren diejenigen, mit denen der Prophet Krieg führte und gegen die er kämpfte, und sie kämpften gegen ihn. Die anderen waren diejenigen, mit denen der Prophet (ﷺ) einen Vertrag schloss, und weder der Prophet (ﷺ) kämpfte gegen sie, noch kämpften sie gegen ihn. Wenn eine Frau aus der ersten Gruppe der Heiden zu den Muslimen auswanderte, wurde ihr nicht um die Hand angehalten, bis sie ihre Menstruation bekam und rein war. Sobald sie rein war, durfte sie heiraten, und wenn ihr Mann vor ihrer Heirat ebenfalls auswanderte, kehrte sie zu ihm zurück. Wenn ein Sklave oder eine Sklavin von ihnen zu den Muslimen auswanderte, galt er/sie als freie Person (nicht als Sklave) und hatte die gleichen Rechte wie andere Auswanderer. Der Erzähler erwähnte dann die Heiden, die mit den Muslimen einen Vertrag geschlossen hatten, genau wie in Mujahids Erzählung. Wenn ein männlicher oder weiblicher Sklave von solchen Heiden, die einen Vertrag mit den Muslimen geschlossen hatten, auswanderte, würde er nicht zurückgeschickt, sondern sein Preis (an die Heiden) würde bezahlt werden.
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5286
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung