Sahih Al-Buchari — Hadith #5332

Hadith #5332
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ ابْنَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ ـ رضى الله عنهما ـ طَلَّقَ امْرَأَةً لَهُ وَهْىَ حَائِضٌ تَطْلِيقَةً وَاحِدَةً، فَأَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُرَاجِعَهَا، ثُمَّ يُمْسِكَهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ عِنْدَهُ حَيْضَةً أُخْرَى، ثُمَّ يُمْهِلَهَا حَتَّى تَطْهُرَ مِنْ حَيْضِهَا، فَإِنْ أَرَادَ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا حِينَ تَطْهُرُ مِنْ قَبْلِ أَنْ يُجَامِعَهَا، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ‏.‏ وَكَانَ عَبْدُ اللَّهِ إِذَا سُئِلَ عَنْ ذَلِكَ قَالَ لأَحَدِهِمْ إِنْ كُنْتَ طَلَّقْتَهَا ثَلاَثًا فَقَدْ حَرُمَتْ عَلَيْكَ، حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ‏.‏ وَزَادَ فِيهِ غَيْرُهُ عَنِ اللَّيْثِ حَدَّثَنِي نَافِعٌ قَالَ ابْنُ عُمَرَ لَوْ طَلَّقْتَ مَرَّةً أَوْ مَرَّتَيْنِ، فَإِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم أَمَرَنِي بِهَذَا‏.‏
Ibn Umar ibn al-Khattab ließ sich während der Menstruation seiner Frau scheiden. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) befahl ihm, sie zurückzunehmen, bis sie wieder rein sei. Sollte sie während ihrer Ehe erneut ihre Menstruation bekommen, sollte sie warten, bis sie wieder rein sei. Erst dann, wenn er sich scheiden lassen wolle, dürfe er dies tun, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr habe. Dies sei die von Allah festgelegte Frist für die Scheidung von Frauen. Wann immer Abdullah ibn Umar danach gefragt wurde, antwortete er: „Wenn du dich dreimal von ihr scheiden lässt, ist sie dir nicht mehr erlaubt, es sei denn, sie heiratet einen anderen Mann (und dieser lässt sich seinerseits von ihr scheiden).“ Ibn Umar sagte weiter: „Wäre es doch gut, wenn ihr (die Leute) nur ein- oder zweimal scheiden würdet, denn der Prophet (Friede sei mit ihm) hat es mir so befohlen.“
Erzählt von
Nafi' bin Umar (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5332
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung
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Themen: #Mother #Marriage

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