Sahih Al-Buchari — Hadith #5338
Hadith #5338
حَدَّثَنَا آدَمُ بْنُ أَبِي إِيَاسٍ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، حَدَّثَنَا حُمَيْدُ بْنُ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ ابْنَةِ أُمِّ سَلَمَةَ، عَنْ أُمِّهَا، أَنَّ امْرَأَةً، تُوُفِّيَ زَوْجُهَا فَخَشُوا عَلَى عَيْنَيْهَا فَأَتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَاسْتَأْذَنُوهُ فِي الْكُحْلِ فَقَالَ
" لاَ تَكَحَّلْ قَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ تَمْكُثُ فِي شَرِّ أَحْلاَسِهَا أَوْ شَرِّ بَيْتِهَا، فَإِذَا كَانَ حَوْلٌ فَمَرَّ كَلْبٌ رَمَتْ بِبَعَرَةٍ، فَلاَ حَتَّى تَمْضِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ ".
Eine Frau hatte ihren Mann verloren, und ihre Verwandten sorgten sich um ihre Augen (die krank waren). Sie kamen zum Gesandten Allahs (ﷺ) und baten ihn, ihnen zu erlauben, ihre Augen mit Kajal zu behandeln. Doch er sagte: „Sie soll keinen Kajal auf ihre Augen auftragen. (In der vorislamischen Zeit der Unwissenheit) pflegte eine Witwe unter euch in ihren schlechtesten Kleidern (oder im schlechtesten Teil ihres Hauses) zu bleiben, und wenn ein Jahr vergangen war, warf sie, wenn ein Hund an ihr vorbeikam, einen Klumpen Hundekot darauf. Nein, (sie darf keinen Kajal verwenden), bis vier Monate und zehn Tage vergangen sind.“
Erzählt von
Um Salama (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5338
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung