Sahih Al-Buchari — Hadith #5349

Hadith #5349
حَدَّثَنَا عَمْرُو بْنُ زُرَارَةَ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، قَالَ قُلْتُ لاِبْنِ عُمَرَ رَجُلٌ قَذَفَ امْرَأَتَهُ فَقَالَ فَرَّقَ نَبِيُّ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ أَخَوَىْ بَنِي الْعَجْلاَنِ وَقَالَ ‏"‏ اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ ‏"‏‏.‏ فَأَبَيَا، فَقَالَ ‏"‏ اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ ‏"‏‏.‏ فَأَبَيَا، فَفَرَّقَ بَيْنَهُمَا‏.‏ قَالَ أَيُّوبُ فَقَالَ لِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ فِي الْحَدِيثِ شَىْءٌ لاَ أَرَاكَ تُحَدِّثُهُ قَالَ قَالَ الرَّجُلُ مَالِي‏.‏ قَالَ ‏"‏ لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَادِقًا فَقَدْ دَخَلْتَ بِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَاذِبًا فَهْوَ أَبْعَدُ مِنْكَ ‏"‏‏.‏
Ich fragte Ibn Umar: „Wenn ein Mann seine Frau des unerlaubten Geschlechtsverkehrs beschuldigt, wie lautet dann das Urteil?“ Er antwortete: „Der Prophet Allahs trennte das Ehepaar der Bani Ajlan (als der Mann seine Frau des unerlaubten Geschlechtsverkehrs beschuldigte). Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?‘ Doch sie weigerten sich. Daraufhin sagte er erneut: ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?‘ Doch sie weigerten sich wieder, woraufhin er sie durch Scheidung trennte.“ Aiyub (ein Untererzähler) sagte: „Amr ibn Dinar sagte zu mir: ‚In der Überlieferung gibt es etwas, das du meines Wissens nicht erwähnst, nämlich dass der Mann sagte: „Was ist mit meiner Morgengabe (Mahr)?“‘“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Du hast keinen Anspruch darauf, Geld zurückzufordern, denn wenn du die Wahrheit gesagt hast, bist du bereits mit ihr eingetreten (und hast die Ehe mit ihr vollzogen), und wenn du ein Lügner bist, dann hast du erst recht keinen Anspruch darauf, es zurückzufordern.“
Erzählt von
Sa'id bin Jubair (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5349
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung
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