Sahih Al-Buchari — Hadith #5350
Hadith #5350
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ لِلْمُتَلاَعِنَيْنِ " حِسَابُكُمَا عَلَى اللَّهِ، أَحَدُكُمَا كَاذِبٌ، لاَ سَبِيلَ لَكَ عَلَيْهَا ". قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ مَالِي. قَالَ " لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَدَقْتَ عَلَيْهَا، فَهْوَ بِمَا اسْتَحْلَلْتَ مِنْ فَرْجِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَذَبْتَ عَلَيْهَا، فَذَاكَ أَبْعَدُ وَأَبْعَدُ لَكَ مِنْهَا ".
Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte zu denen, die in einen Ehestreit verwickelt waren: „Eure Angelegenheiten sind bei Allah. Einer von euch beiden lügt. Du (der Ehemann) hast ein Anrecht auf sie (die Ehefrau).“ Der Ehemann sagte: „Mein Geld, o Gesandter Allahs!“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Du hast kein Anrecht darauf, Geld zurückzubekommen. Wenn du die Wahrheit gesagt hast, war die Morgengabe, die du gezahlt hast, für den rechtmäßigen Geschlechtsverkehr mit ihr; und wenn du lügst, dann hast du erst recht kein Anrecht darauf, sie zurückzubekommen.“
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5350
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung