Sahih Al-Buchari — Hadith #4908
Hadith #4908
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ بُكَيْرٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي عُقَيْلٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي سَالِمٌ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، طَلَّقَ امْرَأَتَهُ وَهْىَ حَائِضٌ، فَذَكَرَ عُمَرُ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَتَغَيَّظَ فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ثُمَّ قَالَ
" لِيُرَاجِعْهَا ثُمَّ يُمْسِكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ فَتَطْهُرَ، فَإِنْ بَدَا لَهُ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا طَاهِرًا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا فَتِلْكَ الْعِدَّةُ كَمَا أَمَرَهُ اللَّهُ ".
Abdullah ibn Umar erzählte ihm, dass er sich von seiner Frau scheiden ließ, als sie ihre Menstruation hatte. Daraufhin informierte Umar den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) darüber. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) wurde darüber sehr zornig und sagte: „(Ibn Umar muss sie in sein Haus zurückbringen und sie als seine Frau behalten, bis sie rein ist und dann ihre Menstruation bekommt und wieder rein ist. Wenn er sich dann von ihr scheiden lassen will, kann er dies tun, solange sie noch rein ist und bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Denn dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Scheidung, wie Allah es geboten hat.)“
Erzählt von
Salim (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 65/4908
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 65: Koranauslegung