Sahih Al-Buchari — Hadith #5092

Hadith #5092
حَدَّثَنِي يَحْيَى بْنُ بُكَيْرٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ عُقَيْلٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ، أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ ‏{‏وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى‏}‏ قَالَتْ يَا ابْنَ أُخْتِي هَذِهِ الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا فَيَرْغَبُ فِي جَمَالِهَا وَمَالِهَا، وَيُرِيدُ أَنْ يَنْتَقِصَ صَدَاقَهَا، فَنُهُوا عَنْ نِكَاحِهِنَّ إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا فِي إِكْمَالِ الصَّدَاقِ، وَأُمِرُوا بِنِكَاحِ مَنْ سِوَاهُنَّ، قَالَتْ وَاسْتَفْتَى النَّاسُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَعْدَ ذَلِكَ، فَأَنْزَلَ اللَّهُ ‏{‏وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ‏}‏ إِلَى ‏{‏وَتَرْغَبُونَ أَنْ تَنْكِحُوهُنَّ‏}‏ فَأَنْزَلَ اللَّهُ لَهُمْ أَنَّ الْيَتِيمَةَ إِذَا كَانَتْ ذَاتَ جَمَالٍ وَمَالٍ رَغِبُوا فِي نِكَاحِهَا وَنَسَبِهَا فِي إِكْمَالِ الصَّدَاقِ، وَإِذَا كَانَتْ مَرْغُوبَةً عَنْهَا فِي قِلَّةِ الْمَالِ وَالْجَمَالِ تَرَكُوهَا وَأَخَذُوا غَيْرَهَا مِنَ النِّسَاءِ، قَالَتْ فَكَمَا يَتْرُكُونَهَا حِينَ يَرْغَبُونَ عَنْهَا فَلَيْسَ لَهُمْ أَنْ يَنْكِحُوهَا إِذَا رَغِبُوا فِيهَا إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهَا وَيُعْطُوهَا حَقَّهَا الأَوْفَى فِي الصَّدَاقِ‏.‏
Er fragte Aischa nach dem Vers: „Wenn du fürchtest, dass du den Waisen nicht gerecht begegnen kannst“ (4:3). Sie sagte: „O mein Neffe! Dieser Vers bezieht sich auf das Waisenmädchen, das unter der Vormundschaft eines Vormunds steht, der ihre Schönheit und ihren Reichtum schätzt und sie heiraten möchte, aber ihre Morgengabe kürzt. Solchen Vormündern ist es verboten, sie zu verheiraten, es sei denn, sie üben Gerechtigkeit, indem sie ihnen ihre volle Morgengabe geben, und ihnen wurde befohlen, andere Frauen zu heiraten.“ Die Leute fragten daraufhin den Gesandten Allahs (ﷺ) nach seinem Urteil, und Allah offenbarte: „Sie bitten dich um deine Weisung bezüglich der Frauen, die du heiraten möchtest.“ (4.127) So offenbarte Allah ihnen, dass sie, wenn das Waisenmädchen schön und wohlhabend war, es heiraten wollten, um seinen Familienstand zu sichern. Sie durften es nur heiraten, wenn sie ihm die volle Morgengabe (Mahr) gaben. Wenn sie es aufgrund seines Mangels an Wohlstand und Schönheit nicht heiraten wollten, würden sie es verlassen und andere Frauen heiraten. So wie sie es gewohnt waren, sie zu verlassen, wenn sie kein Interesse an ihnen hatten, war es ihnen verboten, sie zu heiraten, wenn sie Interesse an ihnen hatten, es sei denn, sie behandelten sie gerecht und gaben ihnen die volle Morgengabe. Der Gesandte sagte: „Wenn es überhaupt ein schlechtes Omen gibt, dann liegt es im Pferd, der Frau und dem Haus.“ Eine Frau ist vor Unheil zu bewahren. Und die Aussage Allahs: „Wahrlich, unter euren Frauen und euren Kindern gibt es Feinde für euch (d. h. sie könnten euch vom Gehorsam gegenüber Allah abhalten)“ (64.14)
Erzählt von
Urwa (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 67/5092
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 67: Ehe
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