Sahih Al-Buchari — Hadith #5124

Hadith #5124
وَقَالَ لِي طَلْقٌ حَدَّثَنَا زَائِدَةُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، ‏{‏فِيمَا عَرَّضْتُمْ‏}‏ يَقُولُ إِنِّي أُرِيدُ التَّزْوِيجَ، وَلَوَدِدْتُ أَنَّهُ تَيَسَّرَ لِي امْرَأَةٌ صَالِحَةٌ‏.‏ وَقَالَ الْقَاسِمُ يَقُولُ إِنَّكِ عَلَىَّ كَرِيمَةٌ، وَإِنِّي فِيكِ لَرَاغِبٌ، وَإِنَّ اللَّهَ لَسَائِقٌ إِلَيْكِ خَيْرًا‏.‏ أَوْ نَحْوَ هَذَا‏.‏ وَقَالَ عَطَاءٌ يُعَرِّضُ وَلاَ يَبُوحُ يَقُولُ إِنَّ لِي حَاجَةً وَأَبْشِرِي، وَأَنْتِ بِحَمْدِ اللَّهِ نَافِقَةٌ‏.‏ وَتَقُولُ هِيَ قَدْ أَسْمَعُ مَا تَقُولُ‏.‏ وَلاَ تَعِدُ شَيْئًا وَلاَ يُوَاعِدُ وَلِيُّهَا بِغَيْرِ عِلْمِهَا، وَإِنْ وَاعَدَتْ رَجُلاً فِي عِدَّتِهَا ثُمَّ نَكَحَهَا بَعْدُ لَمْ يُفَرَّقْ بَيْنَهُمَا‏.‏ وَقَالَ الْحَسَنُ ‏{‏لاَ تُوَاعِدُوهُنَّ سِرًّا‏}‏ الزِّنَا‏.‏ وَيُذْكَرُ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ‏{‏الْكِتَابُ أَجَلَهُ‏}‏ تَنْقَضِي الْعِدَّةُ‏.‏
„Man deutet seine Heiratsabsicht an, indem man beispielsweise zur Witwe sagt: ‚Ich möchte heiraten und wünsche mir, dass Allah mir eine rechtschaffene Frau zur Verfügung stellt.‘“ Al-Qasim sagte: „Man kann zur Witwe sagen: ‚Ich habe größten Respekt vor dir und bin an dir interessiert; Allah wird dir viel Gutes bringen‘, oder etwas Ähnliches.“ Ata sagte: „Man sollte seine Absicht andeuten und sie nicht offen aussprechen. Man kann sagen: ‚Ich habe ein Anliegen. Ich habe gute Neuigkeiten. Lob sei Allah; du bist würdig, wieder zu heiraten.‘“ Sie (die Witwe) mag erwidern: „Ich höre Ihnen zu“, aber sie sollte kein Versprechen abgeben. Ihr Vormund sollte ohne ihr Wissen kein Versprechen abgeben (jemandem, sie zu verheiraten). Wenn sie jedoch während der Wartezeit (Iddat) jemandem die Ehe verspricht und dieser sie schließlich heiratet, dürfen sie nicht durch Scheidung getrennt werden (d. h. die Ehe ist gültig).
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 67/5124
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 67: Ehe
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