Sahih Al-Buchari — Hadith #6898

Hadith #6898
حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ عُبَيْدٍ، عَنْ بُشَيْرِ بْنِ يَسَارٍ، زَعَمَ أَنَّ رَجُلاً، مِنَ الأَنْصَارِ يُقَالُ لَهُ سَهْلُ بْنُ أَبِي حَثْمَةَ أَخْبَرَهُ أَنَّ نَفَرًا مِنْ قَوْمِهِ انْطَلَقُوا إِلَى خَيْبَرَ فَتَفَرَّقُوا فِيهَا، وَوَجَدُوا أَحَدَهُمْ قَتِيلاً، وَقَالُوا لِلَّذِي وُجِدَ فِيهِمْ قَتَلْتُمْ صَاحِبَنَا‏.‏ قَالُوا مَا قَتَلْنَا وَلاَ عَلِمْنَا قَاتِلاً‏.‏ فَانْطَلَقُوا إِلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ انْطَلَقْنَا إِلَى خَيْبَرَ فَوَجَدْنَا أَحَدَنَا قَتِيلاً‏.‏ فَقَالَ ‏"‏ الْكُبْرَ الْكُبْرَ ‏"‏‏.‏ فَقَالَ لَهُمْ ‏"‏ تَأْتُونَ بِالْبَيِّنَةِ عَلَى مَنْ قَتَلَهُ ‏"‏‏.‏ قَالُوا مَا لَنَا بَيِّنَةٌ‏.‏ قَالَ ‏"‏ فَيَحْلِفُونَ ‏"‏‏.‏ قَالُوا لاَ نَرْضَى بِأَيْمَانِ الْيَهُودِ‏.‏ فَكَرِهَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُبْطِلَ دَمَهُ، فَوَدَاهُ مِائَةً مِنْ إِبِلِ الصَّدَقَةِ‏.‏
(Ein Mann von den Ansar) berichtete, dass einige Angehörige seines Stammes nach Chaibar gegangen und dort zerstreut waren. Dann fanden sie einen von ihnen ermordet vor. Sie sagten zu denjenigen, bei denen die Leiche gefunden worden war: „Ihr habt unseren Gefährten getötet!“ Diese erwiderten: „Weder haben wir ihn getötet, noch kennen wir seinen Mörder.“ Die Trauernden gingen zum Propheten (Friede sei mit ihm) und sagten: „O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm)! Wir gingen nach Chaibar und fanden einen von uns ermordet vor.“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Der Älteste unter euch soll vortreten und sprechen.“ Dann sagte der Prophet (Friede sei mit ihm) zu ihnen: „Bringt eure Beweise gegen den Mörder vor.“ Sie sagten: „Wir haben keine Beweise.“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Dann werden sie (die Angeklagten) einen Eid schwören.“ Sie sagten: „Wir akzeptieren keine Eide von Juden.“ Dem Gesandten Allahs (ﷺ) missfiel es, dass das Blutgeld des Getöteten ohne Entschädigung verloren ginge, daher zahlte er einhundert Kamele aus den Kamelen der Zakat (an die Verwandten des Verstorbenen) als Diya (Blutgeld).
Erzählt von
Sahl bin Abi Hathma (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 87/6898
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 87: Blutgeld
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Charity #Mother

Verwandte Hadithe