Sahih Al-Buchari — Hadith #7212
Hadith #7212
حَدَّثَنَا عَبْدَانُ، عَنْ أَبِي حَمْزَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم
" ثَلاَثَةٌ لاَ يُكَلِّمُهُمُ اللَّهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، وَلاَ يُزَكِّيهِمْ، وَلَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ رَجُلٌ عَلَى فَضْلِ مَاءٍ بِالطَّرِيقِ يَمْنَعُ مِنْهُ ابْنَ السَّبِيلِ، وَرَجُلٌ بَايَعَ إِمَامًا لاَ يُبَايِعُهُ إِلاَّ لِدُنْيَاهُ، إِنْ أَعْطَاهُ مَا يُرِيدُ وَفَى لَهُ، وَإِلاَّ لَمْ يَفِ لَهُ، وَرَجُلٌ يُبَايِعُ رَجُلاً بِسِلْعَةٍ بَعْدَ الْعَصْرِ فَحَلَفَ بِاللَّهِ لَقَدْ أُعْطِيَ بِهَا كَذَا وَكَذَا فَصَدَّقَهُ، فَأَخَذَهَا، وَلَمْ يُعْطَ بِهَا ".
Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Es wird drei Arten von Menschen geben, zu denen Allah am Tag der Auferstehung weder sprechen noch sie von ihren Sünden reinigen wird, und sie werden eine schmerzhafte Strafe erleiden: (1) Ein Mann, der auf einem Weg zu viel Wasser (mehr als er benötigt) besitzt und es den Reisenden vorenthält; (2) ein Mann, der einem Imam (Herrscher) Treue schwört und dies nur für weltliche Vorteile tut; wenn der Imam ihm gibt, was er will, hält er sein Versprechen, andernfalls nicht; (3) und ein Mann, der nach dem Nachmittagsgebet etwas an einen anderen Mann verkauft und bei Allah schwört, dass ihm ein bestimmter Preis dafür geboten wurde, woraufhin der Käufer ihm glaubt und es kauft, obwohl dem Verkäufer in Wirklichkeit ein solcher Preis nicht geboten wurde.“ (Siehe Hadith Nr. 838, Band 3)
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 93/7212
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 93: Urteile