Sahih Al-Buchari — Hadith #1833

Hadith #1833
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَهَّابِ، حَدَّثَنَا خَالِدٌ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏"‏ إِنَّ اللَّهَ حَرَّمَ مَكَّةَ، فَلَمْ تَحِلَّ لأَحَدٍ قَبْلِي، وَلاَ تَحِلُّ لأَحَدٍ بَعْدِي، وَإِنَّمَا أُحِلَّتْ لِي سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ، لاَ يُخْتَلَى خَلاَهَا، وَلاَ يُعْضَدُ شَجَرُهَا، وَلاَ يُنَفَّرُ صَيْدُهَا، وَلاَ تُلْتَقَطُ لُقَطَتُهَا إِلاَّ لِمُعَرِّفٍ ‏"‏‏.‏ وَقَالَ الْعَبَّاسُ يَا رَسُولَ اللَّهِ‏.‏ إِلاَّ الإِذْخِرَ لِصَاغَتِنَا وَقُبُورِنَا‏.‏ فَقَالَ ‏"‏ إِلاَّ الإِذْخِرَ ‏"‏‏.‏ وَعَنْ خَالِدٍ عَنْ عِكْرِمَةَ قَالَ هَلْ تَدْرِي مَا لاَ يُنَفَّرُ صَيْدُهَا هُوَ أَنْ يُنَحِّيَهُ مِنَ الظِّلِّ، يَنْزِلُ مَكَانَهُ‏.‏
Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Allah hat Mekka zu einem Heiligtum gemacht, es war also schon vor mir ein Heiligtum und wird es auch nach mir bleiben. Mir wurde es erlaubt, dort einige Stunden am Tag zu kämpfen. Es ist nicht erlaubt, die Sträucher auszureißen oder die Bäume zu fällen, das Wild zu jagen oder zu stören oder heruntergefallene Gegenstände aufzuheben, außer durch jemanden, der dies öffentlich bekannt gibt.“ Al-Abbas sagte: „O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm)! Ausgenommen ist Al-Idhkhir (eine Grasart), die von unseren Goldschmieden und für unsere Gräber verwendet wird.“ Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte daraufhin: „Ausgenommen ist Al-Idhkhir.“ Ikrima sagte: „Weißt du, was ‚das Wild jagen oder stören‘ bedeutet?“ Es bedeutet, es aus dem Schatten zu vertreiben, damit es seinen Platz einnimmt.
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 28/1833
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 28: Strafe für die Jagd
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Themen: #Mother #Death

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