Sahih Al-Buchari — Hadith #5311
Hadith #5311
حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ زُرَارَةَ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، قَالَ قُلْتُ لاِبْنِ عُمَرَ رَجُلٌ قَذَفَ امْرَأَتَهُ فَقَالَ فَرَّقَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ أَخَوَىْ بَنِي الْعَجْلاَنِ، وَقَالَ " اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ ". فَأَبَيَا. وَقَالَ " اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبُ ". فَأَبَيَا. فَقَالَ " اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ " فَأَبَيَا فَفَرَّقَ بَيْنَهُمَا. قَالَ أَيُّوبُ فَقَالَ لِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ إِنَّ فِي الْحَدِيثِ شَيْئًا لاَ أَرَاكَ تُحَدِّثُهُ قَالَ قَالَ الرَّجُلُ مَالِي قَالَ قِيلَ لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَادِقًا فَقَدْ دَخَلْتَ بِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَاذِبًا فَهْوَ أَبْعَدُ مِنْكَ.
Ich fragte Ibn Umar: „(Wie lautet das Urteil, wenn) ein Mann seine Frau des unerlaubten Geschlechtsverkehrs beschuldigt?“ Ibn Umar sagte: „Der Prophet (Friede sei mit ihm) trennte das Ehepaar der Bani Al-Ajlan und sagte zu ihnen: ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?‘ Doch beide weigerten sich. Er sagte erneut: ‚Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?‘ Doch beide weigerten sich. Daraufhin trennte er sie durch Scheidung.“ (Aiyub, ein Unterüberlieferer, sagte: „Amr bin Dinar sagte zu mir:
„Es gibt noch etwas anderes in diesem Hadith, das du nicht erwähnt hast. Es lautet wie folgt: Der Mann sagte:
‚Was ist mit meinem Geld (d. h. der Morgengabe, die ich meiner Frau gegeben habe)?‘ Es wurde gesagt: ‚Du hast kein Recht, Geld zurückzubekommen, denn wenn du die Wahrheit gesagt hast (bezüglich der Anschuldigung), hast du auch deine Ehe mit ihr vollzogen; und wenn du gelogen hast, hast du erst recht kein Recht, dein Geld zurückzubekommen.‘“)
Erzählt von
Sa'id bin Jubair (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 68/5311
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 68: Scheidung