Muwatta von Imam Malik — Hadith #35388
Hadith #35388
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرٍ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ أَبَا سَلَمَةَ بْنَ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَخْبَرَهُ أَنَّ أُمَّ سُلَيْمٍ بِنْتَ مِلْحَانَ اسْتَفْتَتْ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَحَاضَتْ - أَوْ وَلَدَتْ - بَعْدَ مَا أَفَاضَتْ يَوْمَ النَّحْرِ فَأَذِنَ لَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَخَرَجَتْ .
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Abi Bakr von seinem Vater, dass Abu Salama ibn Abd ar-Rahman ihm erzählte, dass Umm Sulaym bint Milhan den Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, einmal um Rat gefragt habe, als sie mit der Menstruation begonnen hatte oder ein Kind zur Welt gebracht hatte, nachdem sie am Opfertag Tawaf al-Ifada getan hatte. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, gab ihr die Erlaubnis zu gehen. Malik sagte: „Eine Frau, die in Mina ihre Menstruation hat, bleibt, bis sie den Tawaf des Hauses getan hat. Da gibt es für sie kein Entrinnen. Wenn sie den Tawaf al-Ifada bereits gemacht hat und danach mit der Menstruation beginnt, kann sie in ihr Land gehen, da uns vom Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, die Erlaubnis für die Ausreise der menstruierenden Frauen übermittelt wurde.“ Er fügte hinzu: „Wenn bei einer Frau ihre Periode in Mina beginnt, bevor sie den Tawaf al-ifada macht, und die Periode länger als gewöhnlich dauert, muss sie länger dort bleiben, als die Blutung Frauen normalerweise aufhalten würde.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 20/933
Grad
Daif
Kategorie
Kapitel 20: Pilgerfahrt