Muwatta von Imam Malik — Hadith #35342
Hadith #35342
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، قَالَ مَنْ نَذَرَ بَدَنَةً فَإِنَّهُ يُقَلِّدُهَا نَعْلَيْنِ وَيُشْعِرُهَا ثُمَّ يَنْحَرُهَا عِنْدَ الْبَيْتِ أَوْ بِمِنًى يَوْمَ النَّحْرِ لَيْسَ لَهَا مَحِلٌّ دُونَ ذَلِكَ وَمَنْ نَذَرَ جَزُورًا مِنَ الإِبِلِ أَوِ الْبَقَرِ فَلْيَنْحَرْهَا حَيْثُ شَاءَ .
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte: „Jemand, der schwört, Allah ein Kamel oder eine Kuh zu opfern, sollte es mit zwei Sandalen um den Hals schmücken und es brandmarken, indem er Blut aus seiner Seite fließen lässt. Er sollte es dann entweder im Haus oder in Mina am Opfertag opfern. Außer diesen gibt es keine anderen richtigen Orte. Allerdings kann jemand opfern, der schwört, ein Kamel oder eine Kuh einfach als Opfer zu schlachten.“ es, wohin er will
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 20/887
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Pilgerfahrt