Muwatta von Imam Malik — Hadith #35397
Hadith #35397
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَطَاءِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ الْخُرَاسَانِيِّ، أَنَّهُ قَالَ حَدَّثَنِي شَيْخٌ، بِسُوقِ الْبُرَمِ بِالْكُوفَةِ عَنْ كَعْبِ بْنِ عُجْرَةَ، أَنَّهُ قَالَ جَاءَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَنَا أَنْفُخُ تَحْتَ قِدْرٍ لأَصْحَابِي وَقَدِ امْتَلأَ رَأْسِي وَلِحْيَتِي قَمْلاً فَأَخَذَ بِجَبْهَتِي ثُمَّ قَالَ " احْلِقْ هَذَا الشَّعَرَ وَصُمْ ثَلاَثَةَ أَيَّامٍ أَوْ أَطْعِمْ سِتَّةَ مَسَاكِينَ " . وَقَدْ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلِمَ أَنَّهُ لَيْسَ عِنْدِي مَا أَنْسُكُ بِهِ .
Yahya erzählte mir aus Malik, dass Ata ibn Abdullah al-Khurasani sagte, dass ein alter Mann aus Suq al-Buram in Kufa ihm erzählt hatte, dass Kab ibn Ujra sagte: „Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, kam zu mir, während ich unter einem Kochtopf meiner Gefährten blies und mein Kopf und Bart voller Läuse waren. Er nahm meine Stirn und sagte: ‚Rasiere deine Haare und faste drei Tage.‘ oder sechs arme Leute ernähren.' Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, war sich bewusst, dass ich nichts bei mir hatte, was ich opfern könnte.‘“ Malik sagte über die Zahlung einer Entschädigung (fidya) für die Linderung körperlicher Beschwerden: „Der diesbezügliche Brauch ist, dass niemand eine Entschädigung zahlt, bis er etwas getan hat, was eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach sich zieht, so wie eine Wiedergutmachung (kaffara) nur dann erfolgt, wenn sie für denjenigen, der sie schuldet, zur Pflicht geworden ist.“ Die Person kann die Entschädigung zahlen, wo immer sie möchte, unabhängig davon, ob sie in Mekka oder in einer anderen Stadt ein Tier opfern oder fasten oder Sadaqa geben muss.“ Malik sagte: „Es ist für eine Person im Ihram nicht richtig, sich die Haare auszureißen oder sie zu rasieren oder zu schneiden, bis sie den Ihram verlassen hat, es sei denn, sie leidet an einer Erkrankung des Kopfes. In diesem Fall schuldet sie die Entschädigung, die Allah, der Erhabene, angeordnet hat Um Läuse von seiner Haut oder seinem Kleidungsstück zu entfernen, muss er so viel Nahrung abgeben, wie er mit beiden Händen aufsammeln kann.“ Wer sich notgedrungen Haare um den Kopf wickelt oder sich den Hals für die Stelle der Schröpfgläser rasiert, sei es aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit, schuldet in all diesen Fällen eine Entschädigung, und er darf die Stelle der Schröpfgläser nicht rasieren. Jemand, der sich aus Unwissenheit den Kopf rasiert, bevor er die Jamra steinigt. muss auch eine Entschädigung zahlen
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 20/942
Grad
Sahih Lighairihi
Kategorie
Kapitel 20: Pilgerfahrt