Muwatta von Imam Malik — Hadith #35048

Hadith #35048
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنِ السَّائِبِ بْنِ يَزِيدَ، أَنَّ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ، كَانَ يَقُولُ هَذَا شَهْرُ زَكَاتِكُمْ فَمَنْ كَانَ عَلَيْهِ دَيْنٌ فَلْيُؤَدِّ دَيْنَهُ حَتَّى تَحْصُلَ أَمْوَالُكُمْ فَتُؤَدُّونَ مِنْهُ الزَّكَاةَ ‏.‏
Yahya erzählte mir, dass Malik sagte: „Ich bin der Meinung, dass, wenn ein Mann stirbt und die Zakat für sein Eigentum nicht bezahlt hat, die Zakat vom Drittel seines Eigentums abgezogen wird (von dem er Vermächtnisse machen kann), und das Drittel nicht überschritten wird und die Zakat Vorrang vor Vermächtnissen hat. Meiner Meinung nach ist es dasselbe, als ob er Schulden hätte, weshalb ich denke, dass ihr Vorrang vor Vermächtnissen gegeben werden sollte.“ Malik fuhr fort: „Dies gilt, wenn der Verstorbene um den Abzug der Zakat gebeten hat. Wenn der Verstorbene nicht um den Abzug gebeten hat, seine Familie dies aber tut, dann ist das gut, aber es ist für sie nicht bindend, wenn sie es nicht tun.“ Malik fuhr fort: „Die Sunna, über die wir uns alle einig sind, ist, dass Zakat nicht von jemandem geschuldet wird, der eine Schuld (d. h. Vermögen, das dem Verstorbenen geschuldet wurde), oder Güter, ein Haus, einen Mann oder eine Sklavin erbt, bis ein Jahr über dem Preis verstrichen ist, den er für alles verkauft hat (d. h. Sklaven oder ein Haus, die nicht zakbar sind) oder über den Reichtum, den er geerbt hat, ab dem Tag, an dem er die Dinge verkauft oder in Besitz genommen hat von ihnen.“ Malik sagte: „Die Sunna bei uns besagt, dass Zakat nicht für geerbtes Vermögen gezahlt werden muss, bis ein Jahr darüber verstrichen ist.“ Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von as-Sa'ib ibn Yazid, dass Uthman ibn Affan zu sagen pflegte: „Dies ist der Monat, in dem Sie Ihre Zakat bezahlen müssen. Wenn Sie irgendwelche Schulden haben, dann zahlen Sie diese ab, damit Sie Ihr Vermögen ordnen und die Zakat davon nehmen können.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 17/593
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Zakat
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