Muwatta von Imam Malik — Hadith #35039

Hadith #35039
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّهُ قَالَ ‏:‏ أَوَّلُ مَنْ أَخَذَ مِنَ الأَعْطِيَةِ الزَّكَاةَ مُعَاوِيَةُ بْنُ أَبِي سُفْيَانَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ ‏:‏ السُّنَّةُ الَّتِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهَا عِنْدَنَا أَنَّ الزَّكَاةَ تَجِبُ فِي عِشْرِينَ دِينَارًا عَيْنًا كَمَا تَجِبُ فِي مِائَتَىْ دِرْهَمٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ ‏:‏ لَيْسَ فِي عِشْرِينَ دِينَارًا نَاقِصَةً بَيِّنَةَ النُّقْصَانِ زَكَاةٌ، فَإِنْ زَادَتْ حَتَّى تَبْلُغَ بِزِيَادَتِهَا عِشْرِينَ دِينَارًا وَازِنَةً فَفِيهَا الزَّكَاةُ، وَلَيْسَ فِيمَا دُونَ عِشْرِينَ دِينَارًا عَيْنًا الزَّكَاةُ، وَلَيْسَ فِي مِائَتَىْ دِرْهَمٍ نَاقِصَةً بَيِّنَةَ النُّقْصَانِ زَكَاةٌ، فَإِنْ زَادَتْ حَتَّى تَبْلُغَ بِزِيَادَتِهَا مِائَتَىْ دِرْهَمٍ وَافِيةً فَفِيهَا الزَّكَاةُ، فَإِنْ كَانَتْ تَجُوزُ بِجَوَازِ الْوَازِنَةِ رَأَيْتُ فِيهَا الزَّكَاةَ دَنَانِيرَ كَانَتْ أَوْ دَرَاهِمَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ كَانَتْ عِنْدَهُ سِتُّونَ وَمِائَةُ دِرْهَمٍ وَازِنَةً وَصَرْفُ الدَّرَاهِمِ بِبَلَدِهِ ثَمَانِيَةُ دَرَاهِمَ بِدِينَارٍ ‏:‏ أَنَّهَا لاَ تَجِبُ فِيهَا الزَّكَاةُ، وَإِنَّمَا تَجِبُ الزَّكَاةُ فِي عِشْرِينَ دِينَارًا عَيْنًا أَوْ مِائَتَىْ دِرْهَمٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ كَانَتْ لَهُ خَمْسَةُ دَنَانِيرَ مِنْ فَائِدَةٍ أَوْ غَيْرِهَا، فَتَجَرَ فِيهَا فَلَمْ يَأْتِ الْحَوْلُ حَتَّى بَلَغَتْ مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ ‏:‏ أَنَّهُ يُزَكِّيهَا وَإِنْ لَمْ تَتِمَّ إِلاَّ قَبْلَ أَنْ يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ بِيَوْمٍ وَاحِدٍ، أَوْ بَعْدَ مَا يَحُولُ عَلَيْهَا الْحَوْلُ بِيَوْمٍ وَاحِدٍ، ثُمَّ لاَ زَكَاةَ فِيهَا حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ زُكِّيَتْ ‏.‏ وَقَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ كَانَتْ لَهُ عَشَرَةُ دَنَانِيرَ فَتَجَرَ فِيهَا فَحَالَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ وَقَدْ بَلَغَتْ عِشْرِينَ دِينَارًا ‏:‏ أَنَّهُ يُزَكِّيهَا مَكَانَهَا وَلاَ يَنْتَظِرُ بِهَا أَنْ يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ بَلَغَتْ مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ لِأَنَّ الْحَوْلَ قَدْ حَالَ عَلَيْهَا وَهِيَ عِنْدَهُ عِشْرُونَ ثُمَّ لَا زَكَاةَ فِيهَا حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ زُكِّيَتْ قَالَ مَالِك الْأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا فِي إِجَارَةِ الْعَبِيدِ وَخَرَاجِهِمْ وَكِرَاءِ الْمَسَاكِينِ وَكِتَابَةِ الْمُكَاتَبِ أَنَّهُ لَا تَجِبُ فِي شَيْءٍ مِنْ ذَلِكَ الزَّكَاةُ قَلَّ ذَلِكَ أَوْ كَثُرَ حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهِ الْحَوْلُ مِنْ يَوْمِ يَقْبِضُهُ صَاحِبُهُ. وَقَالَ مَالِك فِي الذَّهَبِ وَالْوَرِقِ يَكُونُ بَيْنَ الشُّرَكَاءِ إِنَّ مَنْ بَلَغَتْ حِصَّتُهُ مِنْهُمْ عِشْرِينَ دِينَارًا عَيْنًا أَوْ مِائَتَيْ دِرْهَمٍ فَعَلَيْهِ فِيهَا الزَّكَاةُ وَمَنْ نَقَصَتْ حِصَّتُهُ عَمَّا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَلَا زَكَاةَ عَلَيْهِ وَإِنْ بَلَغَتْ حِصَصُهُمْ جَمِيعًا مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ وَكَانَ بَعْضُهُمْ فِي ذَلِكَ أَفْضَلَ نَصِيبًا مِنْ بَعْضٍ أُخِذَ مِنْ كُلِّ إِنْسَانٍ مِنْهُمْ بِقَدْرِ حِصَّتِهِ إِذَا كَانَ فِي حِصَّةِ كُلِّ إِنْسَانٍ مِنْهُمْ مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ وَذَلِكَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ مِنْ الْوَرِقِ صَدَقَةٌ قَالَ مَالِك وَهَذَا أَحَبُّ مَا سَمِعْتُ إِلَيَّ فِي ذَلِكَ قَالَ مَالِك وَإِذَا كَانَتْ لِرَجُلٍ ذَهَبٌ أَوْ وَرِقٌ مُتَفَرِّقَةٌ بِأَيْدِي أُنَاسٍ شَتَّى فَإِنَّهُ يَنْبَغِي لَهُ أَنْ يُحْصِيَهَا جَمِيعًا ثُمَّ يُخْرِجَ مَا وَجَبَ عَلَيْهِ مِنْ زَكَاتِهَا كُلِّهَا قَالَ مَالِك وَمَنْ أَفَادَ ذَهَبًا أَوْ وَرِقًا إِنَّهُ لَا زَكَاةَ عَلَيْهِ فِيهَا حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ أَفَادَهَا
Yahya erzählte mir von Malik, dass Ibn Shihab sagte: „Die erste Person, die Zakat von den Zulagen abzog, war Muawiya ibn Abi Sufyan.“ (d. h. der Abzug erfolgt automatisch). Malik sagte: „Die mit uns vereinbarte Sunna besagt, dass Zakat für zwanzig Dinar (Goldmünzen) gezahlt werden muss, genauso wie für zweihundert Dirham (Silbermünzen).“ Malik sagte: „Es gibt keine Zakat, für die man zahlen muss (Gold), das deutlich weniger als zwanzig Dinar (im Gewicht) hat, aber wenn es sich so erhöht, dass der Betrag durch die Erhöhung volle zwanzig Dinar im Gewicht erreicht, dann muss Zakat bezahlt werden. Ebenso gibt es keine Zakat, für die man bezahlen muss (Silber), das eindeutig weniger als zweihundert Dirham (im Gewicht) hat, aber wenn es so steigt, dass durch die Erhöhung der Betrag volle zweihundert Dirham im Gewicht erreicht, dann muss Zakat bezahlt werden.“ Wenn es das volle Gewicht übersteigt, ist meiner Meinung nach Zakat zu zahlen, egal ob es sich um Dinar oder Dirham handelt. (d. h. die Zakat wird nach dem Gewicht und nicht nach der Anzahl der Münzen beurteilt.) Malik sagte über einen Mann, der 160 Dirham nach Gewicht hatte und der Wechselkurs in seiner Stadt acht Dirham zu einem Dinar betrug, dass er keine Zakat zahlen müsse. Zakat musste nur für zwanzig Dinar Gold oder zweihundert Dirham gezahlt werden. Malik sagte im Fall eines Mannes, der durch eine Transaktion oder auf andere Weise fünf Dinar erworben hatte, die er dann in den Handel investierte, dass er, sobald sich der Betrag auf einen Zakah-Betrag erhöhte und dann ein Jahr verstrich, Zakat dafür zahlen musste, selbst wenn der Zakah-Betrag einen Tag vor oder einen Tag nach Ablauf eines Jahres erreicht wurde. Von dem Tag an, an dem die Zakat eingenommen wurde, bis zum Ablauf eines Jahres war darauf keine Zakat zu entrichten. Malik sagte, im ähnlichen Fall eines Mannes sei es gewesen seinem Besitz zehn Dinar, die er in den Handel investierte und die nach Ablauf eines Jahres zwanzig Dinar erreichten, dass er sofort Zakat für sie zahlte und nicht wartete, bis ein Jahr für sie verstrichen war, (gerechnet) von dem Tag an, an dem sie tatsächlich den Zakat-Betrag erreichten. Der Grund hierfür war, dass ein Jahr vergangen war, als er die ursprünglichen Dinar erhalten hatte, und dass sich nun zwanzig davon in seinem Besitz befanden. Danach gab es von dem Tag an, an dem die Zakat gezahlt wurde, bis zum Ablauf eines weiteren Jahres für sie keine Zakat mehr. Malik sagte: „Wir sind uns (hier in Medina) hinsichtlich der Einkünfte aus der Vermietung von Sklaven, der Miete aus Eigentum und den Beträgen, die ein Sklave erhält, wenn er seine Freiheit erkauft, einig, dass von dem Tag an, an dem der Besitzer es in Besitz nimmt, bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem der Besitzer es in Besitz nimmt, keine Zakat für irgendetwas davon fällig wird, egal ob groß oder klein.“ Malik sagte, im Fall von Gold und Silber, das zwischen zwei Miteigentümern geteilt wurde, sei die Zakat von jedem zu zahlen, dessen Anteil zwanzig Dinar Gold oder zweihundert Dirham Silber erreicht habe, und dass keine Zakat von jedem zu zahlen sei, dessen Anteil unter diesem zakpflichtigen Betrag lag. Wenn alle Anteile den Zakāt-Pflichtbetrag erreichten und die Anteile nicht gleichmäßig verteilt waren, wurde jedem Mann entsprechend der Höhe seines Anteils Zakāt abgenommen. Dies galt nur, wenn der Anteil eines jeden Mannes unter ihnen den Zakāt-Betrag erreichte, denn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Es gibt keinen Zakāt, den man für weniger als fünf Awaq Silber bezahlen muss.“ Malik kommentierte: „Das ist es, was mir von dem, was ich zu diesem Thema gehört habe, am besten gefällt.“ Malik sagte: „Wenn ein Mann Gold und Silber unter verschiedenen Leuten verteilt hat, muss er alles zusammenzählen.“ zusammen und ziehen dann die fällige Zakat auf die Gesamtsumme ab.“ Malik sagte: „Von jemandem, der Gold oder Silber erwirbt, wird keine Zakat fällig, bis nach dem Tag, an dem es ihm zufiel, ein Jahr nach seinem Erwerb verstrichen ist.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 17/584
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Zakat
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Themen: #Charity #Mother

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