Muwatta von Imam Malik — Hadith #36050

Hadith #36050
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، أَنَّ سَائِبَةً، أَعْتَقَهُ بَعْضُ الْحُجَّاجِ فَقَتَلَ ابْنَ رَجُلٍ مِنْ بَنِي عَائِذٍ فَجَاءَ الْعَائِذِيُّ أَبُو الْمَقْتُولِ إِلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ يَطْلُبُ دِيَةَ ابْنِهِ فَقَالَ عُمَرُ لاَ دِيَةَ لَهُ ‏.‏ فَقَالَ الْعَائِذِيُّ أَرَأَيْتَ لَوْ قَتَلَهُ ابْنِي فَقَالَ عُمَرُ إِذًا تُخْرِجُونَ دِيَتَهُ فَقَالَ هُوَ إِذًا كَالأَرْقَمِ إِنْ يُتْرَكْ يَلْقَمْ وَإِنْ يُقْتَلْ يَنْقَمْ ‏.‏
Yahya sagte, dass Malik gesagt habe: „Die allgemein anerkannte Art und Weise, Dinge in unserer Gemeinschaft zu tun, ist, dass Vergeltung von jemandem genommen wird, der jemandem absichtlich die Hand oder den Fuß bricht, und nicht mit Blutgeld.“ Malik sagte: „Vergeltung wird niemandem zugefügt, bis die Wunde des Geschädigten verheilt ist Vergeltung. Wenn die Wunde der Person, der die Vergeltung zugefügt wurde, heilt und der Verletzte gelähmt ist oder seine Verletzung verheilt ist, er aber eine Narbe, einen Defekt oder einen Schönheitsfehler aufweist, wird der Person, der die Vergeltung zugefügt wurde, die Hand nicht erneut gebrochen und es wird keine weitere Vergeltung für seine Verletzung ergriffen.“ Er sagte: „Aber es gibt Blutgeld von ihm, je nachdem, was er an der Hand des Geschädigten verletzt oder verstümmelt hat. Auch die Körperverletzung ist so.“ Malik sagte: „Wenn ein Mann absichtlich zu seiner Frau geht und ihr das Auge aussticht oder ihr die Hand bricht oder ihr den Finger abschneidet oder dergleichen, und dies absichtlich tut, wird ihm Vergeltung auferlegt. Was einen Mann betrifft, der seine Frau mit einem Seil oder einer Peitsche schlägt und trifft, was er nicht treffen wollte, oder tut, was er nicht tun wollte, so zahlt er nach diesem Prinzip Blutgeld für das, was er geschlagen hat, und es wird keine Vergeltung verhängt.“ auf ihn.“ Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass Abu Bakr ibn Muhammd ibn Amr ibn Hazm Vergeltung für den Bruch eines Beins erlitten hatte. Yahya erzählte mir von Malik, von Abu'z-Zinad, von Sulayman Ibn Yasar sagte, dass ein Sklave von einem der Leute auf dem Hadsch freigelassen wurde und sein Herr das Recht aufgegeben hatte, von ihm zu erben. Anschließend tötete der Ex-Sklave einen Mann aus dem Stamm der Banu A'idh. Ein A'idhi, der Vater des Erschlagenen, kam zu Umar ibn al-Khattab, um das Blutgeld seines Sohnes zu erbitten. Umar sagte: „Er hat kein Blutgeld.“ Der A'idhi sagte: „Was würdest du denken, wenn es mein Sohn gewesen wäre, der ihn getötet hätte?“ Umar sagte: „Dann würdest du sein Blutgeld bezahlen.“ Er sagte: „Er ist dann wie die schwarz-weiße Arqam-Schlange. Wenn sie zurückgelassen wird, verschlingt sie und wenn sie getötet wird, rächt sie sich.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 43/1595
Grad
Mauquf Daif
Kategorie
Kapitel 43: Blutgeld
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