Muwatta von Imam Malik — Hadith #35116
Hadith #35116
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ كَانَ يَحْتَجِمُ وَهُوَ صَائِمٌ - قَالَ - ثُمَّ تَرَكَ ذَلِكَ بَعْدُ فَكَانَ إِذَا صَامَ لَمْ يَحْتَجِمْ حَتَّى يُفْطِرَ .
Malik sagte: „Ich habe Leute mit Wissen sagen hören, dass die vom Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, festgelegte Kaffara für einen Mann, der tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, nicht von jemandem geschuldet wird, der an einem Tag, an dem er das Fasten im Ramadan nachholt, sein Fasten bricht, indem er Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat oder was auch immer. Er muss nur diesen Tag nachholen.“ Malik sagte: „Das ist es, was mir von dem, was ich zu diesem Thema gehört habe, am besten gefällt.“ Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar während des Fastens in der Hand gehalten wurde. Nafi sagte: „Später hörte er damit auf und ließ sich beim Fasten nicht röcheln, bis er das Fasten gebrochen hatte.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 18/661
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Fasten