Muwatta von Imam Malik — Hadith #35859

Hadith #35859
قَالَ يَحْيَى عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، وَغَيْرِهِ، أَنَّهُمْ سُئِلُوا عَنْ رَجُلٍ، جُلِدَ الْحَدَّ أَتَجُوزُ شَهَادَتُهُ فَقَالُوا نَعَمْ إِذَا ظَهَرَتْ مِنْهُ التَّوْبَةُ ‏.‏
Yahya sagte von Malik, dass er von Sulayman ibn Yasar und anderen gehört habe, dass sie auf die Frage, ob die Aussage eines wegen eines Hadd-Verbrechens ausgepeitschten Mannes zulässig sei, antworteten: „Ja, wenn Reue (Tawba) von ihm kommt.“ Malik erzählte mir, dass er hörte, wie Ibn Shihab danach gefragt wurde, und er sagte dasselbe wie Sulayman ibn Yasar. Malik sagte: „Das ist es, was in unserer Gemeinde getan wird. Es geschieht durch das Wort Allahs, des Gesegneten, des Erhabenen: ‚Und diejenigen, die Frauen beschuldigen, die Muhsan sind, und dann nicht vier Zeugen vorbringen, peitschen sie mit achtzig Peitschenhieben aus und akzeptieren niemals eine Aussage von ihnen. Sie sind in der Tat Übeltäter, außer denen, die danach Tawba abgeben und Wiedergutmachung leisten. Allah ist verzeihend, barmherzig.‘ " (Sure 24 Ayat)
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 36/1404
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 36: Urteile
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