Muwatta von Imam Malik — Hadith #35377

Hadith #35377
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ عَطَاءِ بْنِ أَبِي رَبَاحٍ، أَنَّهُ سَمِعَهُ يَذْكُرُ، أَنَّهُ أُرْخِصَ لِلرِّعَاءِ أَنْ يَرْمُوا، بِاللَّيْلِ يَقُولُ فِي الزَّمَانِ الأَوَّلِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ تَفْسِيرُ الْحَدِيثِ الَّذِي أَرْخَصَ فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم لِرِعَاءِ الإِبِلِ فِي تَأْخِيرِ رَمْىِ الْجِمَارِ فِيمَا نُرَى - وَاللَّهُ أَعْلَمُ - أَنَّهُمْ يَرْمُونَ يَوْمَ النَّحْرِ فَإِذَا مَضَى الْيَوْمُ الَّذِي يَلِي يَوْمَ النَّحْرِ رَمَوْا مِنَ الْغَدِ وَذَلِكَ يَوْمُ النَّفْرِ الأَوَّلِ فَيَرْمُونَ لِلْيَوْمِ الَّذِي مَضَى ثُمَّ يَرْمُونَ لِيَوْمِهِمْ ذَلِكَ لأَنَّهُ لاَ يَقْضِي أَحَدٌ شَيْئًا حَتَّى يَجِبَ عَلَيْهِ فَإِذَا وَجَبَ عَلَيْهِ وَمَضَى كَانَ الْقَضَاءُ بَعْدَ ذَلِكَ فَإِنْ بَدَا لَهُمُ النَّفْرُ فَقَدْ فَرَغُوا وَإِنْ أَقَامُوا إِلَى الْغَدِ رَمَوْا مَعَ النَّاسِ يَوْمَ النَّفْرِ الآخِرِ وَنَفَرُوا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass Yahya ibn Said hörte, wie Ata ibn Abi Rabah erwähnte, dass es den Kamelhirten erlaubt sei, die Steine ​​nachts zu werfen, und sagte, dass dies in der Frühzeit (des Islam) sei. Malik sagte: „Die Erklärung des Hadith, in dem der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, den Kamelhirten erlaubte, die Steinigung der Jamras hinauszuzögern, ist unserer Ansicht nach, und Allah weiß es am besten, dass sie am Tag des Opfers Steine warfen und dann zwei Tage später, was der erste mögliche Tag zum Verlassen war, erneut warfen, und dieses Werfen war für den Tag, der vergangen war. Dann warfen sie erneut für den Tag selbst, weil es nur möglich ist, dass jemand etwas wiedergutmacht.“ ist für ihn verpflichtend, und wenn etwas Pflichtiges an jemandem vorbeigeht (ohne dass er es tut), muss er es unbedingt nachholen (und nicht vorher). Wenn es ihnen also angemessen erschien, an diesem Tag zu gehen, hätten sie alles getan, was sie tun sollten, und wenn sie bis zum nächsten Tag bleiben würden, würden sie am zweiten und letzten Tag mit allen anderen Steine werfen, um zu gehen, und dann gehen
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 20/922
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Pilgerfahrt
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