Muwatta von Imam Malik — Hadith #36123
Hadith #36123
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّهُ قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ لِبْسَتَيْنِ وَعَنْ بَيْعَتَيْنِ عَنِ الْمُلاَمَسَةِ وَعَنِ الْمُنَابَذَةِ وَعَنْ أَنْ يَحْتَبِيَ الرَّجُلُ فِي ثَوْبٍ وَاحِدٍ لَيْسَ عَلَى فَرْجِهِ مِنْهُ شَىْءٌ وَعَنْ أَنْ يَشْتَمِلَ الرَّجُلُ بِالثَّوْبِ الْوَاحِدِ عَلَى أَحَدِ شِقَّيْهِ .
Yahya erzählte mir von Malik aus Abu'z-Zinad aus al-Araj, dass Abu Hurayra sagte: „Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, verbot zwei Verkäufe. Mulamasa, bei dem ein Mann verpflichtet ist, alles zu kaufen, was er anfasst, ohne dabei eine Wahl zu haben, und Munabadha, bei dem zwei Männer ihre Kleidungsstücke einander zuwerfen, ohne die Kleidung des anderen zu sehen. Er verbot auch zwei Arten, sich zu kleiden. Eine, bei der ein Mann sitzt Seine bis zur Brust hochgezogenen Beine sind in ein Kleidungsstück gehüllt, das seine Genitalien nicht bedeckt, und das andere, in dem ein Mann ein einzelnes Kleidungsstück über einen Arm und eine Schulter wickelt, um sie einzuschränken
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 48/1668
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 48: Kleidung
Themen:
#Mother