Muwatta von Imam Malik — Hadith #35054

Hadith #35054
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ قَرَأَ كِتَابَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فِي الصَّدَقَةِ قَالَ فَوَجَدْتُ فِيهِ بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ كِتَابُ الصَّدَقَةِ فِي أَرْبَعٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الإِبِلِ فَدُونَهَا الْغَنَمُ فِي كُلِّ خَمْسٍ شَاةٌ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ ابْنَةُ مَخَاضٍ فَإِنْ لَمْ تَكُنِ ابْنَةُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى سِتِّينَ حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْفَحْلِ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ جَذَعَةٌ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى تِسْعِينَ ابْنَتَا لَبُونٍ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْفَحْلِ فَمَا زَادَ عَلَى ذَلِكَ مِنَ الإِبِلِ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ إِذَا بَلَغَتْ أَرْبَعِينَ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ شَاةٌ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى مِائَتَيْنِ شَاتَانِ وَفِيمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَى ثَلاَثِمِائَةٍ ثَلاَثُ شِيَاهٍ فَمَا زَادَ عَلَى ذَلِكَ فَفِي كُلِّ مِائَةٍ شَاةٌ وَلاَ يُخْرَجُ فِي الصَّدَقَةِ تَيْسٌ وَلاَ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَوَارٍ إِلاَّ مَا شَاءَ الْمُصَّدِّقُ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُفْتَرِقٍ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ وَفِي الرِّقَةِ إِذَا بَلَغَتْ خَمْسَ أَوَاقٍ رُبُعُ الْعُشْرِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gelesen hatte, was Umar ibn al-Khattab über die Zakat geschrieben hatte, und darin fand er: „Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Barmherzigen.“ Das Buch Zakat. Bei vierundzwanzig Kamelen oder weniger wird Zakat mit Schafen bezahlt, ein Mutterschaf pro fünf Kamele. Auf alles, was darüber hinausgeht, bis zu fünfunddreißig Kamele, eine Kamelstute im zweiten Jahr und, falls keine Kamelstute im zweiten Jahr vorhanden ist, ein Kamelmännchen im dritten Jahr. Auf alles, was darüber hinausgeht, bis zu fünfundvierzig Kamele, eine Kamelstute im dritten Jahr. Auf alles darüber hinaus bis zu sechzig Kamele, eine Kamelstute im vierten Jahr, die bereit ist, gezeugt zu werden. Auf alles, was darüber hinausgeht, bis zu fünfundsiebzig Kamele, eine Kamelstute im fünften Jahr. Auf allem, was darüber hinausgeht, bis zu neunzig Kamele, zwei Kamele im dritten Jahr. Auf allem, was darüber hinausgeht, bis zu einhundertzwanzig Kamele, zwei Kamele im vierten Jahr, die bereit sind, gezeugt zu werden. Bei jeder darüber hinausgehenden Anzahl von Kamelen: für jeweils vierzig Kamele eine Kamelstute im dritten Jahr und für je fünfzig eine Kamelstute im vierten Jahr. Bei weidenden Schafen und Ziegen, wenn es vierzig oder mehr sind, bis zu einhundertzwanzig Stück, ein Mutterschaf. Bei allem, was darüber hinausgeht, bis zu zweihundert Stück, zwei Mutterschafe. Bei allem, was darüber liegt, bis zu dreihundert, drei Mutterschafen. Bei allem, was darüber hinausgeht, für jeweils hundert ein Mutterschaf. Ein Widder sollte nicht als Zakat genommen werden. noch ein altes oder verletztes Mutterschaf, es sei denn, der Zakat-Eintreiber hält es für richtig. Die Getrennten sollten nicht zusammengebracht werden, noch sollten die Versammelten getrennt werden, um die Zahlung der Zakat zu vermeiden. Was zwei Gesellschaftern gehört, wird zwischen ihnen anteilig abgerechnet. Bei Silber beträgt ein Vierzigstel, wenn es fünf Awaq (zweihundert Dirham) erreicht bezahlt
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 17/599
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Zakat
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