Muwatta von Imam Malik — Hadith #35055
Hadith #35055
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ حُمَيْدِ بْنِ قَيْسٍ الْمَكِّيِّ، عَنْ طَاوُسٍ الْيَمَانِيِّ، أَنَّ مُعَاذَ بْنَ جَبَلٍ الأَنْصَارِيَّ، أَخَذَ مِنْ ثَلاَثِينَ بَقَرَةً تَبِيعًا وَمِنْ أَرْبَعِينَ بَقَرَةً مُسِنَّةً وَأُتِيَ بِمَا دُونَ ذَلِكَ فَأَبَى أَنْ يَأْخُذَ مِنْهُ شَيْئًا وَقَالَ لَمْ أَسْمَعْ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِيهِ شَيْئًا حَتَّى أَلْقَاهُ فَأَسْأَلَهُ . فَتُوُفِّيَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَبْلَ أَنْ يَقْدُمَ مُعَاذُ بْنُ جَبَلٍ . قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ أَحْسَنُ مَا سَمِعْتُ فِيمَنْ كَانَتْ لَهُ غَنَمٌ عَلَى رَاعِيَيْنِ مُفْتَرِقَيْنِ أَوْ عَلَى رِعَاءٍ مُفْتَرِقِينَ فِي بُلْدَانٍ شَتَّى أَنَّ ذَلِكَ يُجْمَعُ كُلُّهُ عَلَى صَاحِبِهِ فَيُؤَدِّي مِنْهُ صَدَقَتَهُ وَمِثْلُ ذَلِكَ الرَّجُلُ يَكُونُ لَهُ الذَّهَبُ أَوِ الْوَرِقُ مُتَفَرِّقَةً فِي أَيْدِي نَاسٍ شَتَّى أَنَّهُ يَنْبَغِي لَهُ أَنْ يَجْمَعَهَا فَيُخْرِجَ مِنْهَا مَا وَجَبَ عَلَيْهِ فِي ذَلِكَ مِنْ زَكَاتِهَا . وَقَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ فِي الرَّجُلِ يَكُونُ لَهُ الضَّأْنُ وَالْمَعْزُ أَنَّهَا تُجْمَعُ عَلَيْهِ فِي الصَّدَقَةِ فَإِنْ كَانَ فِيهَا مَا تَجِبُ فِيهِ الصَّدَقَةُ صُدِّقَتْ وَقَالَ إِنَّمَا هِيَ غَنَمٌ كُلُّهَا وَفِي كِتَابِ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ إِذَا بَلَغَتْ أَرْبَعِينَ شَاةً شَاةٌ . قَالَ مَالِكٌ فَإِنْ كَانَتِ الضَّأْنُ هِيَ أَكْثَرَ مِنَ الْمَعْزِ وَلَمْ يَجِبْ عَلَى رَبِّهَا إِلاَّ شَاةٌ وَاحِدَةٌ أَخَذَ الْمُصَدِّقُ تِلْكَ الشَّاةَ الَّتِي وَجَبَتْ عَلَى رَبِّ الْمَالِ مِنَ الضَّأْنِ وَإِنْ كَانَتِ الْمَعْزُ أَكْثَرَ مِنَ الضَّأْنِ أُخِذَ مِنْهَا فَإِنِ اسْتَوَى الضَّأْنُ وَالْمَعْزُ أَخَذَ الشَّاةَ مِنْ أَيَّتِهِمَا شَاءَ . قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ الإِبِلُ الْعِرَابُ وَالْبُخْتُ يُجْمَعَانِ عَلَى رَبِّهِمَا فِي الصَّدَقَةِ . وَقَالَ إِنَّمَا هِيَ إِبِلٌ كُلُّهَا فَإِنْ كَانَتِ الْعِرَابُ هِيَ أَكْثَرَ مِنَ الْبُخْتِ وَلَمْ يَجِبْ عَلَى رَبِّهَا إِلاَّ بَعِيرٌ وَاحِدٌ فَلْيَأْخُذْ مِنَ الْعِرَابِ صَدَقَتَهَا فَإِنْ كَانَتِ الْبُخْتُ أَكْثَرَ فَلْيَأْخُذْ مِنْهَا فَإِنِ اسْتَوَتْ فَلْيَأْخُذْ مِنْ أَيَّتِهِمَا شَاءَ . قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ الْبَقَرُ وَالْجَوَامِيسُ تُجْمَعُ فِي الصَّدَقَةِ عَلَى رَبِّهَا . وَقَالَ إِنَّمَا هِيَ بَقَرٌ كُلُّهَا فَإِنْ كَانَتِ الْبَقَرُ هِيَ أَكْثَرَ مِنَ الْجَوَامِيسِ وَلاَ تَجِبُ عَلَى رَبِّهَا إِلاَّ بَقَرَةٌ وَاحِدَةٌ فَلْيَأْخُذْ مِنَ الْبَقَرِ صَدَقَتَهُمَا وَإِنْ كَانَتِ الْجَوَامِيسُ أَكْثَرَ فَلْيَأْخُذْ مِنْهَا فَإِنِ اسْتَوَتْ فَلْيَأْخُذْ مِنْ أَيَّتِهِمَا شَاءَ فَإِذَا وَجَبَتْ فِي ذَلِكَ الصَّدَقَةُ صُدِّقَ الصِّنْفَانِ جَمِيعًا . قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ مَنْ أَفَادَ مَاشِيَةً مِنْ إِبِلٍ أَوْ بَقَرٍ أَوْ غَنَمٍ فَلاَ صَدَقَةَ عَلَيْهِ فِيهَا حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ أَفَادَهَا إِلاَّ أَنْ يَكُونَ لَهُ قَبْلَهَا نِصَابُ مَاشِيَةٍ وَالنِّصَابُ مَا تَجِبُ فِيهِ الصَّدَقَةُ إِمَّا خَمْسُ ذَوْدٍ مِنَ الإِبِلِ وَإِمَّا ثَلاَثُونَ بَقَرَةً وَإِمَّا أَرْبَعُونَ شَاةً فَإِذَا كَانَ لِلرَّجُلِ خَمْسُ ذَوْدٍ مِنَ الإِبِلِ أَوْ ثَلاَثُونَ بَقَرَةً أَوْ أَرْبَعُونَ شَاةً ثُمَّ أَفَادَ إِلَيْهَا إِبِلاً أَوْ بَقَرًا أَوْ غَنَمًا بِاشْتِرَاءٍ أَوْ هِبَةٍ أَوْ مِيرَاثٍ فَإِنَّهُ يُصَدِّقُهَا مَعَ مَاشِيَتِهِ حِينَ يُصَدِّقُهَا وَإِنْ لَمْ يَحُلْ عَلَى الْفَائِدَةِ الْحَوْلُ وَإِنْ كَانَ مَا أَفَادَ مِنَ الْمَاشِيَةِ إِلَى مَاشِيَتِهِ قَدْ صُدِّقَتْ قَبْلَ أَنْ يَشْتَرِيَهَا بِيَوْمٍ وَاحِدٍ أَوْ قَبْلَ أَنْ يَرِثَهَا بِيَوْمٍ وَاحِدٍ فَإِنَّهُ يُصَدِّقُهَا مَعَ مَاشِيَتِهِ حِينَ يُصَدِّقُ مَاشِيَتَهُ . قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ وَإِنَّمَا مَثَلُ ذَلِكَ مَثَلُ الْوَرِقِ يُزَكِّيهَا الرَّجُلُ ثُمَّ يَشْتَرِي بِهَا مِنْ رَجُلٍ آخَرَ عَرْضًا وَقَدْ وَجَبَتْ عَلَيْهِ فِي عَرْضِهِ ذَلِكَ إِذَا بَاعَهُ الصَّدَقَةُ فَيُخْرِجُ الرَّجُلُ الآخَرُ صَدَقَتَهَا هَذَا الْيَوْمَ وَيَكُونُ الآخَرُ قَدْ صَدَّقَهَا مِنَ الْغَدِ . قَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ كَانَتْ لَهُ غَنَمٌ لاَ تَجِبُ فِيهَا الصَّدَقَةُ فَاشْتَرَى إِلَيْهَا غَنَمًا كَثِيرَةً تَجِبُ فِي دُونِهَا الصَّدَقَةُ أَوْ وَرِثَهَا أَنَّهُ لاَ تَجِبُ عَلَيْهِ فِي الْغَنَمِ كُلِّهَا الصَّدَقَةُ حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ مِنْ يَوْمَ أَفَادَهَا بِاشْتِرَاءٍ أَوْ مِيرَاثٍ وَذَلِكَ أَنَّ كُلَّ مَا كَانَ عِنْدَ الرَّجُلِ مِنْ مَاشِيَةٍ لاَ تَجِبُ فِيهَا الصَّدَقَةُ مِنْ إِبِلٍ أَوْ بَقَرٍ أَوْ غَنَمٍ فَلَيْسَ يُعَدُّ ذَلِكَ نِصَابَ مَالٍ حَتَّى يَكُونَ فِي كُلِّ صِنْفٍ مِنْهَا مَا تَجِبُ فِيهِ الصَّدَقَةُ فَذَلِكَ النِّصَابُ الَّذِي يُصَدِّقُ مَعَهُ مَا أَفَادَ إِلَيْهِ صَاحِبُهُ مِنْ قَلِيلٍ أَوْ كَثِيرٍ مِنَ الْمَاشِيَةِ . قَالَ مَالِكٌ وَلَوْ كَانَتْ لِرَجُلٍ إِبِلٌ أَوْ بَقَرٌ أَوْ غَنَمٌ تَجِبُ فِي كُلِّ صِنْفٍ مِنْهَا الصَّدَقَةُ ثُمَّ أَفَادَ إِلَيْهَا بَعِيرًا أَوْ بَقَرَةً أَوْ شَاةً صَدَّقَهَا مَعَ مَاشِيَتِهِ حِينَ يُصَدِّقُهَا . قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ وَهَذَا أَحَبُّ مَا سَمِعْتُ إِلَىَّ فِي هَذَا . قَالَ مَالِكٌ فِي الْفَرِيضَةِ تَجِبُ عَلَى الرَّجُلِ فَلاَ تُوجَدُ عِنْدَهُ أَنَّهَا إِنْ كَانَتِ ابْنَةَ مَخَاضٍ فَلَمْ تُوجَدْ أُخِذَ مَكَانَهَا ابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ وَإِنْ كَانَتْ بِنْتَ لَبُونٍ أَوْ حِقَّةً أَوْ جَذَعَةً وَلَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ كَانَ عَلَى رَبِّ الإِبِلِ أَنْ يَبْتَاعَهَا لَهُ حَتَّى يَأْتِيَهُ بِهَا وَلاَ أُحِبُّ أَنْ يُعْطِيَهُ قِيمَتَهَا . وَقَالَ مَالِكٌ فِي الإِبِلِ النَّوَاضِحِ وَالْبَقَرِ السَّوَانِي وَبَقَرِ الْحَرْثِ إِنِّي أَرَى أَنْ يُؤْخَذَ مِنْ ذَلِكَ كُلِّهِ إِذَا وَجَبَتْ فِيهِ الصَّدَقَةُ .
Yahya erzählte mir von Malik von Humayd ibn Qays al-Makki von Tawus al Yamani, dass Muadh ibn Jabal von dreißig Kühen eine Kuh im zweiten Jahr nahm und von vierzig Kühen eine Kuh im dritten oder vierten Jahr, und als ihm weniger als das (d. h. dreißig Kühe) gebracht wurden, weigerte er sich, etwas davon zu nehmen. Er sagte: „Ich habe vom Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, nichts darüber gehört. Wenn ich ihn treffe, werde ich ihn fragen.“ Aber der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, starb, bevor Muadh ibn Jabal zurückkehrte. Yahya sagte, dass Malik sagte: „Das Beste, was ich von jemandem gehört habe, der Schafe oder Ziegen mit zwei oder mehr Hirten an verschiedenen Orten hat, ist, dass sie zusammengezählt werden und der Besitzer dann die Zakat dafür zahlt. Das ist die gleiche Situation wie bei einem Mann, der Gold und Silber in den Händen verschiedener Leute verstreut hat. Er muss alles zusammenzählen und den Zakat zahlen, der für die Gesamtsumme noch übrig ist.“ Yahya sagte, dass Malik über einen Mann, der sowohl Schafe als auch Ziegen hatte, sagte, dass diese zusammengezählt wurden, um die Zakat zu bestimmen, und wenn sie zusammen eine Zahl erreichten, für die Zakat fällig war, zahlte er Zakat für sie. Malik fügte hinzu: „Sie werden alle als Schafe betrachtet, und im Buch von Umar ibn al-Khattab heißt es: ‚Über weidende Schafe und Ziegen, wenn es vierzig oder mehr sind, ein Mutterschaf.‘ „ Malik sagte: „Wenn es mehr Schafe als Ziegen gibt und ihr Besitzer nur ein Mutterschaf bezahlen muss, nimmt der Zakat-Einnehmer das Mutterschaf von den Schafen.“ Wenn es mehr Ziegen als Schafe gibt, nimmt er es von den Ziegen. Wenn es gleich viele Schafe und Ziegen gibt, nimmt er das Mutterschaf, von welcher Art er will. Yahya sagte, dass Malik sagte: „Dasselbe gilt für arabische und baktrische Kamele.“ Kamele werden zusammengezählt, um die Zakat zu ermitteln, die der Besitzer zahlen muss. Sie gelten alle als Kamele. Wenn es mehr arabische als baktrische Kamele gibt und der Besitzer nur ein Kamel bezahlen muss, nimmt der Zakat-Einnehmer es von den arabischen Kamelen. Wenn es jedoch mehr Trampeltiere gibt, nimmt er es von diesen. Wenn beide gleich groß sind, nimmt er das Kamel von der Art, die er möchte.“ Malik sagte: „Ebenso werden Kühe und Wasserbüffel zusammengezählt und alle als Rinder betrachtet.“ Wenn es mehr Kühe als Wasserbüffel gibt und der Besitzer nur eine Kuh bezahlen muss, nimmt der Zakat-Eintreiber diese von den Kühen. Gibt es mehr Wasserbüffel, nimmt er ihnen diese ab. Sind beide gleich groß, nimmt er sich die Kuh der von ihm gewünschten Art. Wenn also Zakat notwendig ist, wird es unter Berücksichtigung beider Arten als eine Gruppe beurteilt.“ Yahya sagte, Malik habe gesagt: „Kein Zakat ist von jedem zu zahlen, der in den Besitz von Nutztieren kommt, seien es Kamele, Rinder oder Schafe und Ziegen, bis ein Jahr seit dem Tag, an dem er sie erworben hat, verstrichen ist, es sei denn, er hatte bereits einen Nisab von Nutztieren in seinem Besitz.“ (Der Nisab ist der Mindestbetrag, für den Zakat gezahlt werden muss, entweder fünf Kamele oder dreißig Rinder oder vierzig Schafe und Ziegen). Wenn er bereits fünf Stück Kamele oder dreißig Rinder oder vierzig Schafe und Ziegen besaß und dann weitere Kamele oder Rinder oder Schafe und Ziegen erwarb, sei es durch Handel, Schenkung oder Erbschaft, muss er dafür die Zakat zahlen, wenn er die Zakat für das Vieh zahlt, das er bereits hat, auch wenn seit dem Erwerb noch kein Jahr vergangen ist. Und selbst wenn dem zusätzlichen Viehbestand, den er erworben hat, am Tag vor dem Kauf oder am Tag davor die Zakat entzogen wurde Wenn er es geerbt hat, muss er immer noch die Zakat dafür zahlen, wenn er die Zakat für das Vieh zahlt, das er bereits hat.“ Yahya sagte, dass Malik sagte: „Dies ist die gleiche Situation wie bei jemandem, der etwas Silber hat, für das er die Zakat zahlt, und das er dann verwendet, um Waren von jemand anderem zu kaufen.“ Wenn er diese Waren verkauft, muss er dann Zakat zahlen. Es könnte sein, dass ein Mann an einem Tag die Zakah dafür bezahlen muss und am nächsten Tag muss auch der andere Mann zahlen Tiere, ob er sie kaufte oder erbte. Dies lag daran, dass kein Viehbestand, den ein Mann hatte, ob Kamele, Rinder oder Schafe und Ziegen, als Nisab gezählt wurde, bis er genug von einer Art hatte, um dafür Zakat zahlen zu müssen. Dies war der Nisab, der zur Bemessung der Zakat für das verwendet wird, was der Besitzer zusätzlich erworben hatte, egal, ob es sich um eine große oder kleine Menge Vieh handelte Kamele oder Rinder oder Schafe und Ziegen, damit er für jede Art Zakat zahlen muss, und erwirbt er dann ein anderes Kamel, oder eine Kuh, oder ein Schaf oder eine Ziege, muss es zu den übrigen Tieren gezählt werden, wenn er dafür Zakat zahlt.“ Yahya sagte, dass Malik sagte: „Das ist es, was mir von dem, was ich über die Sache gehört habe, am besten gefällt.“ Malik sagte im Fall eines Mannes, der nicht das von ihm für die Zakat verlangte Tier hat: „Wenn ja.“ ist eine zweijährige Kamelstute, die er nicht hat, ein dreijähriger Rüde Stattdessen wird Kamel genommen. Wenn es eine drei-, vier- oder fünfjährige Kamelstute ist, die er nicht hat, muss er das benötigte Tier kaufen, um dem Sammler das zu geben, was ihm zusteht. Ich mag es nicht, wenn der Eigentümer dem Sammler den Gegenwert gibt.“ Malik sagte über Kamele, die zum Wassertransport verwendet werden, und Rinder, die zum Betrieb von Wasserrädern oder zum Pflügen verwendet werden: „Meiner Meinung nach werden solche Tiere bei der Bemessung der Zakat berücksichtigt.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 17/600
Grad
Daif
Kategorie
Kapitel 17: Zakat