Muwatta von Imam Malik — Hadith #35825
Hadith #35825
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ مُوسَى بْنِ مَيْسَرَةَ، أَنَّهُ سَمِعَ رَجُلاً، يَسْأَلُ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ فَقَالَ إِنِّي رَجُلٌ أَبِيعُ بِالدَّيْنِ . فَقَالَ سَعِيدٌ لاَ تَبِعْ إِلاَّ مَا آوَيْتَ إِلَى رَحْلِكَ . قَالَ مَالِكٌ فِي الَّذِي يَشْتَرِي السِّلْعَةَ مِنَ الرَّجُلِ عَلَى أَنْ يُوَفِّيَهُ تِلْكَ السِّلْعَةَ إِلَى أَجَلٍ مُسَمًّى إِمَّا لِسُوقٍ يَرْجُو نَفَاقَهَا فِيهِ وَإِمَّا لِحَاجَةٍ فِي ذَلِكَ الزَّمَانِ الَّذِي اشْتَرَطَ عَلَيْهِ ثُمَّ يُخْلِفُهُ الْبَائِعُ عَنْ ذَلِكَ الأَجَلِ فَيُرِيدُ الْمُشْتَرِي رَدَّ تِلْكَ السِّلْعَةِ عَلَى الْبَائِعِ إِنَّ ذَلِكَ لَيْسَ لِلْمُشْتَرِي وَإِنَّ الْبَيْعَ لاَزِمٌ لَهُ وَإِنَّ الْبَائِعَ لَوْ جَاءَ بِتِلْكَ السِّلْعَةِ قَبْلَ مَحِلِّ الأَجَلِ لَمْ يُكْرَهِ الْمُشْتَرِي عَلَى أَخْذِهَا . قَالَ مَالِكٌ فِي الَّذِي يَشْتَرِي الطَّعَامَ فَيَكْتَالُهُ ثُمَّ يَأْتِيهِ مَنْ يَشْتَرِيهِ مِنْهُ فَيُخْبِرُ الَّذِي يَأْتِيهِ أَنَّهُ قَدِ اكْتَالَهُ لِنَفْسِهِ وَاسْتَوْفَاهُ فَيُرِيدُ الْمُبْتَاعُ أَنْ يُصَدِّقَهُ وَيَأْخُذَهُ بِكَيْلِهِ إِنَّ مَا بِيعَ عَلَى هَذِهِ الصِّفَةِ بِنَقْدٍ فَلاَ بَأْسَ بِهِ وَمَا بِيعَ عَلَى هَذِهِ الصِّفَةِ إِلَى أَجَلٍ فَإِنَّهُ مَكْرُوهٌ حَتَّى يَكْتَالَهُ الْمُشْتَرِي الآخَرُ لِنَفْسِهِ وَإِنَّمَا كُرِهَ الَّذِي إِلَى أَجَلٍ لأَنَّهُ ذَرِيعَةٌ إِلَى الرِّبَا وَتَخَوُّفٌ أَنْ يُدَارَ ذَلِكَ عَلَى هَذَا الْوَجْهِ بِغَيْرِ كَيْلٍ وَلاَ وَزْنٍ فَإِنْ كَانَ إِلَى أَجَلٍ فَهُوَ مَكْرُوهٌ وَلاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَنَا . قَالَ مَالِكٌ لاَ يَنْبَغِي أَنْ يُشْتَرَى دَيْنٌ عَلَى رَجُلٍ غَائِبٍ وَلاَ حَاضِرٍ إِلاَّ بِإِقْرَارٍ مِنَ الَّذِي عَلَيْهِ الدَّيْنُ وَلاَ عَلَى مَيِّتٍ وَإِنْ عَلِمَ الَّذِي تَرَكَ الْمَيِّتُ وَذَلِكَ أَنَّ اشْتِرَاءَ ذَلِكَ غَرَرٌ لاَ يُدْرَى أَيَتِمُّ أَمْ لاَ يَتِمُّ . قَالَ وَتَفْسِيرُ مَا كُرِهَ مِنْ ذَلِكَ أَنَّهُ إِذَا اشْتَرَى دَيْنًا عَلَى غَائِبٍ أَوْ مَيِّتٍ أَنَّهُ لاَ يُدْرَى مَا يَلْحَقُ الْمَيِّتَ مِنَ الدَّيْنِ الَّذِي لَمْ يُعْلَمْ بِهِ فَإِنْ لَحِقَ الْمَيِّتَ دَيْنٌ ذَهَبَ الثَّمَنُ الَّذِي أَعْطَى الْمُبْتَاعُ بَاطِلاً . قَالَ مَالِكٌ وَفِي ذَلِكَ أَيْضًا عَيْبٌ آخَرُ أَنَّهُ اشْتَرَى شَيْئًا لَيْسَ بِمَضْمُونٍ لَهُ وَإِنْ لَمْ يَتِمَّ ذَهَبَ ثَمَنُهُ بَاطِلاً فَهَذَا غَرَرٌ لاَ يَصْلُحُ . قَالَ مَالِكٌ وَإِنَّمَا فُرِقَ بَيْنَ أَنْ لاَ يَبِيعَ الرَّجُلُ إِلاَّ مَا عِنْدَهُ وَأَنْ يُسَلِّفَ الرَّجُلُ فِي شَىْءٍ لَيْسَ عِنْدَهُ أَصْلُهُ أَنَّ صَاحِبَ الْعِينَةِ إِنَّمَا يَحْمِلُ ذَهَبَهُ الَّتِي يُرِيدُ أَنْ يَبْتَاعَ بِهَا فَيَقُولُ هَذِهِ عَشَرَةُ دَنَانِيرَ فَمَا تُرِيدُ أَنْ أَشْتَرِيَ لَكَ بِهَا فَكَأَنَّهُ يَبِيعُ عَشَرَةَ دَنَانِيرَ نَقْدًا بِخَمْسَةَ عَشَرَ دِينَارًا إِلَى أَجَلٍ فَلِهَذَا كُرِهَ هَذَا وَإِنَّمَا تِلْكَ الدُّخْلَةُ وَالدُّلْسَةُ .
Malik erzählte mir von Musa ibn Maysara, dass er einen Mann Said ibn al-Musayyab fragen hörte: „Ich bin ein Mann, der für Schulden verkauft.“ Said sagte: „Verkaufe nichts außer dem, was du zu deinem Kamel mitnimmst.“ Malik sprach von einer Person, die Waren von einem Mann kaufte, vorausgesetzt, dass er ihm diese Waren bis zu einem bestimmten Datum lieferte, entweder rechtzeitig für einen Markt, auf dem er auf deren Verkaufbarkeit hoffte, oder um einen Bedarf zu dem von ihm festgelegten Zeitpunkt zu erfüllen. Dann teilte ihm der Verkäufer das Datum nicht mit und der Käufer wollte die Ware an den Verkäufer zurückgeben. Malik sagte: „Der Käufer kann das nicht tun, und der Verkauf ist für ihn bindend. Wenn der Verkäufer die Ware vor Ablauf der Frist bringt, kann der Käufer nicht gezwungen werden, sie abzunehmen.“ Malik erzählte von einer Person, die Lebensmittel kaufte und abmaß. Dann kam jemand zu ihm, um es zu kaufen, und er sagte ihm, dass er es selbst gemessen und vollständig abgenommen hätte. Der neue Käufer wollte ihm vertrauen und sein Maß akzeptieren. Malik sagte: „Alles, was auf diese Weise gegen Bargeld verkauft wird, schadet nicht, aber alles, was auf diese Weise zu verspäteten Bedingungen verkauft wird, wird abgelehnt, bis der neue Käufer es selbst ausrechnet. Der Verkauf mit verspäteten Bedingungen wird abgelehnt, weil er zu Wucher führt und man befürchtet, dass er auf diese Weise ohne Gewicht oder Maß in Umlauf gebracht wird. Wenn die Bedingungen verspätet sind, wird das abgelehnt, und darüber gibt es bei uns keine Meinungsverschiedenheit.“ Malik sagte: „Man sollte nicht ohne die Bestätigung des Schuldners eine Schuld eines anwesenden oder abwesenden Mannes kaufen, noch sollte man eine Schuld eines Verstorbenen gegenüber einem Mann kaufen, selbst wenn man weiß, was der Verstorbene hinterlassen hat. Das liegt daran, dass der Kauf eine ungewisse Transaktion ist und man nicht weiß, ob die Transaktion abgeschlossen wird oder nicht.“ Er sagte: „Die Erklärung dafür, was beim Kauf einer Schuld einer abwesenden oder verstorbenen Person missbilligt wird, ist, dass nicht bekannt ist, welcher unbekannte Schuldner mit der verstorbenen Person in Verbindung gebracht werden könnte. Wenn die verstorbene Person für eine andere Schuld haftet, kann der Preis, den der Käufer aufgrund der Schuld gezahlt hat, wertlos werden.“ Malik sagte: „Darin liegt noch ein weiterer Fehler. Er kauft etwas, das für ihn nicht garantiert ist, und wenn das Geschäft nicht abgeschlossen wird, wird das, was er bezahlt hat, wertlos. Dies ist eine unsichere Transaktion und nicht gut.“ Malik sagte: „Man unterscheidet zwischen einem Mann, der nur das verkauft, was er tatsächlich hat, und einem Mann, der im Voraus für etwas bezahlt wird, das sich noch nicht in seinem Besitz befindet. Der Mann, der das Geld vorschiebt, bringt sein Gold mit, mit dem er kaufen möchte. Der Verkäufer sagt: „Das sind 10 Dinar. Was soll ich damit für Sie kaufen?“ Es ist, als hätte er 10 Dinar in bar verkauft, um später 15 Dinar zu bezahlen. Aus diesem Grund wird es abgelehnt. Es ist etwas, das zu Wucher und Betrug führt
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1370
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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