Muwatta von Imam Malik — Hadith #35243
Hadith #35243
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " خَمْسٌ مِنَ الدَّوَابِّ لَيْسَ عَلَى الْمُحْرِمِ فِي قَتْلِهِنَّ جُنَاحٌ الْغُرَابُ وَالْحِدَأَةُ وَالْعَقْرَبُ وَالْفَأْرَةُ وَالْكَلْبُ الْعَقُورُ " .
Malik sagte: „Es ist nicht halal, Wild zu essen, das im Haram gejagt wurde oder auf das im Haram ein Hund gejagt wurde und das dann außerhalb des Haram getötet wurde Haram. Das Wild sollte jedoch nicht gegessen werden, wenn er den Hund in der Nähe des Haram freilässt, muss er eine Strafe für das Wild bezahlen. Malik sagte: „Allah, der Gesegnete und Erhabene, sagt: ‚O ihr, die ihr vertraut, tötet kein Wild, während ihr im Ihram seid. Wer von euch absichtlich Wild tötet, muss eine Strafe zahlen, die dem entspricht, was er an Rindern getötet hat, die zwei Männer von euch beurteilen werden, ein Opfertier, das die Kaba erreicht, oder er macht eine Kaffara, indem er entweder arme Menschen speist oder das Äquivalent davon im Fasten, damit er die Konsequenzen dessen, was er hat, kosten kann fertig.' " (Sure 5 Ayat 95). Malik sagte: „Jemand, der Wild jagt, wenn er nicht im Ihram ist, und es dann tötet, während er im Ihram ist, ist in der gleichen Lage wie jemand, der Wild kauft, während er im Ihram ist, und es dann tötet. Allah hat es verboten, es zu töten, und deshalb muss ein Mann, der dies tut, eine Strafe dafür bezahlen. Die Position, die wir in dieser Angelegenheit vertreten, ist, dass eine Strafe für jeden erhoben wird, der Wild tötet, während er sich im Ihram befindet.“ Yahya sagte, dass Malik gesagt habe: „Das Beste, was ich über jemanden gehört habe, der Wild tötet und dafür beurteilt wird, ist, dass das Wild, das er getötet hat, beurteilt und sein Wert als Nahrung geschätzt wird und er mit dieser Nahrung jedem armen Mann einen Mudd füttert oder einen Tag anstelle jedes Mudd fastet.“ Die Anzahl der armen Männer wird in Betracht gezogen, und wenn es zehn sind, fastet er zehn Tage, und wenn es zwanzig sind, fastet er zwanzig Tage, je nachdem, wie viele Menschen zu ernähren sind, auch wenn es mehr als sechzig sind.“ Malik sagte: „Ich habe gehört, dass für jemanden, der im Haram Wild tötet, während er sich nicht im Ihram befindet, ein Verfall auf die gleiche Weise verhängt wird wie für jemanden, der im Haram Wild tötet, während er im Ihram ist.“ Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Es gibt fünf Arten von Tieren, die jemand im Ihram nicht töten darf: Krähen, Drachen, Skorpione, Ratten und Mäuse sowie wilde Hunde.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 20/788
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Pilgerfahrt
Themen:
#Fasting