Muwatta von Imam Malik — Hadith #35565
Hadith #35565
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ الْقَاسِمَ بْنَ مُحَمَّدٍ، سُئِلَ عَنْ رَجُلٍ، طَلَّقَ امْرَأَتَهُ الْبَتَّةَ ثُمَّ تَزَوَّجَهَا بَعْدَهُ رَجُلٌ آخَرُ فَمَاتَ عَنْهَا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا هَلْ يَحِلُّ لِزَوْجِهَا الأَوَّلِ أَنْ يُرَاجِعَهَا فَقَالَ الْقَاسِمُ بْنُ مُحَمَّدٍ لاَ يَحِلُّ لِزَوْجِهَا الأَوَّلِ أَنْ يُرَاجِعَهَا . قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُحَلِّلِ إِنَّهُ لاَ يُقِيمُ عَلَى نِكَاحِهِ ذَلِكَ حَتَّى يَسْتَقْبِلَ نِكَاحًا جَدِيدًا فَإِنْ أَصَابَهَا فِي ذَلِكَ فَلَهَا مَهْرُهَا .
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass al-Qasim ibn Muhammad auf die Frage, ob es einem Mann erlaubt sei, zu seiner Frau zurückzukehren, wenn er sich unwiderruflich von ihr scheiden ließ und dann ein anderer Mann sie nach ihm geheiratet hatte und vor Vollzug der Ehe starb, sagte: „Es ist nicht halal, wenn der erste Ehemann zu ihr zurückkehrt.“ Malik sagte über den Muhallil, dass er nicht in der Ehe bleiben könne, bis er eine neue Ehe eingegangen sei. Wenn er in dieser Ehe Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, erhielt sie ihre Mitgift
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 28/1110
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 28: Ehe